10740/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ernest Windholz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Verdacht von Unregelmäßigkeiten und Betrug bei Anwendung des Zollverfahrens 42xx

 

 

Der EuRH stellte fest, dass die Anwendung des Zollverfahrens 42xx zu erheblichen Einnahmeausfällen zulasten der nationalen Haushalte geführt hat. Der anhand der Ergebnisse seiner Stichprobenprüfungen hochgerechnete Betrag der im Jahr 2009 entstandenen Mindereinnahmen beläuft sich auf rund 2,2 Milliarden Euro!!!

Dies entspricht 29 % jener MwSt, die theoretisch auf die Bemessungsgrundlage sämtlicher Einfuhren anwendbar gewesen wäre, die im Jahr 2009 in den sieben geprüften Mitgliedstaaten im Wege des Zollverfahrens 42xx bewirkt wurden. Von den im Jahr 2009 entstandenen Mindereinnahmen entfielen 1,8 Milliarden Euro auf die sieben geprüften Einfuhrmitgliedstaaten und 400 Millionen Euro auf die 21 Bestimmungsmitgliedstaaten der in der Stichprobe erfassten Einfuhrwaren.

Der EuRH befand die Kontrolltätigkeit in den Mitgliedstaaten ebenfalls für unzulänglich und kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten nicht prüfen, ob die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt sind. Den Steuerbehörden werden wesentliche Informationen, anhand derer erkennbar wäre, dass die MwSt letztendlich entrichtet wurde, nicht zur Verfügung gestellt. Außerdem nutzen die Steuerbehörden die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen nicht zur Aufdeckung und Verhinderung von MwSt-Hinterziehung. Ferner kam keine Einigung bezüglich des Vorschlags zustande, Einführer gesamtschuldnerisch haftbar zu machen, wenn sie keine Informationen zu diesen innergemeinschaftlichen Umsätzen vorlegen.

In Österreich wurden im Zuge der Kontrolltätigkeit des EuRH stichprobenweise 30 Fälle überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass in 7 Fällen keine Erwerbsteuerveranlagung erfolgte. In weiteren 9 Fällen blieb die Antwort des Bestimmungslandes aus.


Es liegt daher auch in diesen Fällen der Verdacht nahe, dass es zu keiner Besteuerung kam.

 

Gesamt betrachtet wurden daher 33% der überprüften Fälle im Jahr 2009 beanstandet, was wiederum hochgerechnet zu einem Gesamtausfall von 600 Mio. Euro durch den „Verursacher“ Österreich führte.

Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1) Wie viele Zollverfahren 42xx wurden 2006 in Österreich abgefertigt?

2) Wie viele Zollverfahren 42xx wurden 2007 in Österreich abgefertigt?

3) Wie viele Zollverfahren 42xx wurden 2008 in Österreich abgefertigt?

4) Wie viele Zollverfahren 42xx wurden 2009 in Österreich abgefertigt?

5) Wie viele Zollverfahren 42xx wurden 2010 in Österreich abgefertigt?

6) Wie viele Zollverfahren 42xx wurden 2011 in Österreich abgefertigt?

7) Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts gesetzt, um die Besteuerung im Bestimmungsland zu gewährleisten?

8) Wie viele Betrugsfälle wurden seit 2006 durch die Zollbehörde/Zollfahndung aufgedeckt?

9) Wie viele Betrugsfälle wurden seit 2006 durch die Finanzbehörde/Steuerfahndung aufgedeckt?

10) Welche Betrugsbekämpfungseinheiten sind aktuell mit der Aufklärung der Betrugsfälle betraut?

11) Gibt es zur Aufklärung dieser Betrugsfälle „Sonderkommissionen“?

11a) Wenn nein, warum nicht?

12) Wie hoch ist in diesen Betrugsfällen die hinterzogene Umsatzsteuer?

13) Wurden auch andere Abgaben (Zölle, Antidumping, etc.) im Zusammenhang mit Zollverfahren 42xx hinterzogen?

14) Welche Maßnahmen hat das BMF, in Kenntnis der Vorgangsweise bei diesen Betrugsfällen, gesetzt, um dem Umsatzsteuerbetrug Einhalt zu gebieten?

15) Wie stellt sich die aktuelle Lage dar? Gelang es in den Jahren 2010 und 2011 den Betrug abzustellen?

16) Wenn nein, welche Maßnahmen gedenkt Ihr Ressort, in Kenntnis der Vorgehensweise bei diesen Betrugsfällen, zu setzen, um dem Umsatzsteuerbetrug Einhalt zu gebieten?

 

 

 

 

Wien, 23. Februar 2012