10747/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen - Maßnahmen des BMUKK

BEGRÜNDUNG

 

Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Zu deren Umsetzung wurde ein Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen erstellt, der im Jänner 2012 vorgelegt wurde und derzeit in Begutachtung ist.

Die UN-Konvention sieht vor, dass die beteiligten Nationen bei der Erstellung der nationalen Aktionspläne die Zivilgesellschaft mit einbeziehen.

Die Maßnahmen, die das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Entwurf vorstellt, bleiben weit hinter den Möglichkeiten des Ressorts und den Bedürfnissen der Betroffenen zurück.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wer ist der/die Barrierefreiheits-Beauftragte im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur?

2)    Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung eingebunden?

3)    In welcher Form wurden diese Organisationen eingebunden?

4)    Wie verteilen sich die Maßnahmen des Aktionsplans im Bereich Barrierefreiheit (Kapitel 3) auf die einzelnen Bundesländer?

5)    Welche Kosten sind für die einzelnen Maßnahmen veranschlagt? Bitte nach Bundesländern und Maßnahmen aufschlüsseln.

6)    Sind Maßnahmen für kulturelle Einrichtungen, die sich nicht im Bundesbesitz befinden, vorgesehen?

7)    Wenn ja, welche?

8)    Wenn nein, warum nicht?

9)    Die Maßnahme Nr.82 des Aktionsplans sieht die Fortsetzung der bestehenden Förderungsinstrumente zur Beseitigung von Barrieren vor. Um welche Förderungsinstrumente handelt es sich dabei?

10) Im Kapitel 2.7. Gebärdensprache des Aktionsplans findet sich die Zielsetzung: „Bei der Vergabe von Förderungen ist darauf zu achten, dass Fördernehmer die entsprechenden Vorkehrungen treffen, um Kommunikation in Österreichischer Gebärdensprache zu ermöglichen“. Wie wurde diese Zielsetzung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur implementiert?

11) Auf Seite 1 des NAP steht, dass die aufgelisteten Maßnahmen für das Jahr 2012 bereits in den jeweiligen Ressorthaushalten budgetiert sind. In welchen Budgetposten sind die Maßnahmen, die Ihr Ressort betreffen in welcher Höhe budgetiert?

12) Wie wollen Sie sicherstellen, dass für jene Maßnahmen, die  ab 2013 im NAP angeführt sind, ausreichende Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden?