10755/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Stellenmodell II JA Wien-Josefstadt und Bewertung der dem Zentralen Überstellungsdienst zugeordneten Arbeitsplätze

 

Am 1. Dezember 2010 startete der Projektbetrieb zur Umsetzung des Stellenmodells II (Direktions-, Vollzugs- und Ausbildungsstelle) in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

 

Am 3.Dezember 2010 gab die Vollzugsdirektion im Erlass BMJ-VD20101/0005-VD 4/2010 die Tabelle der projektbezogenen Zuordnung der Bediensteten bekannt.

 

Weiters wurde im Erlass mitgeteilt, dass das Bundeskanzleramt einer Bewertung für die Funktion „Hauptsachbearbeiter“ in der Vollzugsstelle nach E2a/4 zugestimmt hat.

 

Abschließend wurde noch mitgeteilt, dass die Bewertungen der dem Zentralen Überstellungsdienst (ZÜD) zugeordneten Arbeitsplätze in die Evaluation der Projektarbeitsplätze zum elektronisch überwachten Hausarrest im August 2011 einbezogen werden.

 

Der Zentrale Überstellungsdienst ist für die Koordinierung und Organisation sämtlicher Überstellungen und Ausführungen im Bundesgebiet und für Auslieferungen bzw. Strafverbüßungen im Heimatland zuständig. Weiters für die Koordinierung und Organisation jener Insassen, welche gem. § 133a StVG freiwillig in das Heimatland zurückkehren. Im Zuge der Arbeit des ZÜD wurden im Zeitraum Jänner bis Dezember 2011 1329 Strafgefangene überstellt. Weiters wurden im selben Zeitraum 465 Untersuchungshäftlinge in die AST Simmering und 201 Insassen gem. § 25 bzw. 36 StPO und § 172 StPO in die zuständigen Justizanstalten überstellt. Dies ergibt eine Gesamtzahl von 1995 Überstellungen für das Jahr 2011.

 

Zusätzlich in diesem Jahr wurden 261 Insassen von der JA Wien Josefstadt via Flughafen Wien Schwechat oder Flugplatz Stockerau bzw. anderen Grenzübergängen an ausländische Staaten ausgeliefert. 340 Strafgefangene wurden gem. § 133a StVG – vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbotes – in ihre Heimatstaaten rückgeführt. Weiters wurden 23 Insassen zu diversen Botschaften zur Ausstellung von Heimreisezertifikaten bzw. Reisepässen ausgeführt. Dies ergibt eine Gesamtzahl von Überstellungen (inkl. Auslieferungen) von 2596 im Jahr 2011.


Im gesamten Jahr 2011 wurden im Zuge des Zentralen Überstellungsdienstes 6750 Insassen transportiert.

 

Besonders auffällig ist der kontinuierliche Anstieg der Auslieferungen und Strafverbüßungen im Heimatland, sowie gem. § 133a StVG in ihre Heimatstaaten rückgeführten Strafgefangenen.

 

Grafische Darstellung über durchgeführte Auslieferungen und Strafverbüßungen im Heimatland:

Graphische Darstellung § 133a StVG:

Die acht E2a/4 Planstellen betreffend elektronisch überwachten Hausarrest wurden nun umgesetzt. Die Planstellen des Zentralen Überstellungsdienstes (1x E2a/3 und 2x E2a/2) wurden jedoch trotz der Zusage, dass diese im Zuge der Verhandlungen mit dem Bundeskanzleramt betreffend der Arbeitsplätze zum elektronisch überwachten Hausarrestes mitverhandelt werden, nicht umgesetzt.

 

Mit 31. Jänner 2012 führte die Vollzugsdirektion in einem Schreiben an die Justizanstalt Wien-Josefstadt aus betreffend Umsetzung des Stellenmodels II folgendes aus:

Mit dem mit 1. Jänner 2012 erfolgten Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes 2012, BGBl. I 110/2011 vom 30. November 2011 wird ua die 1. Personalplananpassung 2012 wirksam. Diese umfasst auch die Umsetzung der Konzentrationsmaßnahmen im administrativen Bereich der Justizanstalt Wien-Josefstadt (Überführung des Stellenmodells II (Direktions-,Vollzugs- und Ausbildungsstelle) in einen Echtbetrieb)

 

Nach dem Schreiben der Vollzugsdirektion vom 08.02.2012, GZ.:BMJ – VD20101/0001 – VD 4/2012 ist festzustellen, dass hinsichtlich Stellenmodel II von der Umstellung von einem Projektbetrieb in einen Echtbetrieb gesprochen wird, da dies der gegenständliche Informationswusch der Leitung der Justizanstalt Wien-Josefstadt wäre, und daher aus Sicht der Vollzugsdirektion die Umstellung als erledigt angesehen werden kann.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1. Wann fanden die Verhandlungen zwischen BMJ und BKA betreffend der acht E2a/4 Arbeitsplätze – elektronisch überwachter Hausarrest statt? (bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Gesprächsrunden)

 

2. Wer war an den Gesprächen seitens des BMJ bzw. des BKA beteiligt? (bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Gesprächsrunden und der beteiligten Abteilungen)

 

3. Wurde im Zuge der Verhandlungen über die Arbeitsplätze des elektronisch überwachten Hausarrestes auch die 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes (ZÜD) mit evaluiert bzw. verhandelt?

 

           3.1 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

3.2 Wenn ja, warum wurden die 3 Arbeitsplätze des ZÜD noch nicht umgesetzt?

 

           3.3 Wenn nein, warum nicht?

 

4. Waren für die Verhandlung bzw. Evaluierung betreffend der Projektarbeitsplätze EüH und der Projektarbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes seitens des BKA bzw. des BMJ dieselben Abteilungen zuständig?


           4.1 Wenn ja, welche Abteilungen?

 

5. Welche Abteilung des BKA hat die acht Projektarbeitsplätze – elektronisch überwachter Hausarrest – E2a/4 genehmigt?

 

6. Welche Abteilung im BKA ist derzeit mit der Aufwertung der 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes betraut?

 

7. Seit wann ist diese Abteilung (lt. Frage 6) mit den 3 Arbeitsplätzen ZÜD betraut und wie rechtfertigt man dem BMJ gegenüber, dass die 3 Arbeitsplätze des ZÜD noch immer nicht aufgewertet wurden?

 

8. Wie hoch sind die Kosten für die 8 notwendigen Arbeitsplätze E2a/4 – elektronisch überwachter Hausarrest?

 

9. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes nach Aufwertung?

 

10. Wie rechtfertigen sie die Umsetzung der notwendigen Aufwertung der acht Arbeitsplätze – EüH und die gleichzeitige Unterlassung der Aufwertung der 3 Arbeitsplätze ZÜD?

 

11. Liegt aus ihrer Sicht die Verantwortlichkeit der Unterlassung der Aufwertung der 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes im Rahmen der Evaluierung bzw. Verhandlung der acht Arbeitsplätze EüH beim Bundeskanzleramt oder beim Bundesministerium für Justiz und wie rechtfertigen sie dies?

 

12. Wurden Statistiken über die Arbeit des Zentralen Überstellungsdienstes analog der in der Einleitung angeführten Statistiken in die Evaluierung von Seiten des BMJ eingebracht?

 

           12.1 Wenn ja, bitte um Beilage der Statistik in der Anfragebeantwortung.

 

           12.2 Wenn nein, warum nicht?

 

13. Liegen Ihnen generell Statistiken über die Arbeit des Zentralen Überstellungsdienstes vor?

 

13.2 Wenn ja, bitte um Beilage der der durchgeführten Überstellungen und Transporte in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (Aufgeschlüsselt auf überstellte Strafgefangene, transportierte Insassen inkl. gesonderter Aufschlüsselung von überstellten Untersuchungshäftlingen in die AST Simmering bzw. Insassen gem. § 25 bzw. § 36 StPO und § 172 StPO in die zuständigen Justizanstalten, sowie gesonderter Aufschlüsselung von ausgelieferten Insassen an ausländische Staaten bzw. gem. § 133a StVG – analog der angeführten Statistik in der Einleitung der vorliegenden Anfrage)

 

           13.1 Wenn nein, warum nicht?

 

14. Wurden Statistiken (lt. Frage 13) in die Evaluierung mit einbezogen?

 

           14.1 Wenn ja, in welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis?


           14.2 Wenn nein, warum nicht?


15. Welche Schritte müssen für die Umsetzung der 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes seitens des BKA, als auch seitens des BMJ noch unternommen werden? (Bitte um genaue Angabe der einzelnen Schritte inkl. dazugehörigen Zeitplanes)

 

16. Wann ist mit einer Umsetzung der 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes auf 1x E2a/3 bzw. 2x E2a/2 zu rechnen und können sie die Einhaltung dieses Zeitplanes garantieren?

 

17. Wurde mit dem zuständigen Dienststellenausschuss der Bediensteten des Exekutivdienstes der JA Wien-Josefstadt über die Umstellung des Stellenmodels II in einen Echtbetrieb verhandelt, bevor die VD die Umstellung im Schreiben vom 08.02.2012, GZ.: BMJ – VD20101/0001 – VD 4/2012 die Umsetzung bereits als erledigt erachtet hat?

 

           17.1 Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

           17.2 Wenn nein, warum nicht?

 

18. Wer nahm an den Verhandlungen bezüglich Umsetzung des Stellenmodels II Teil? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Gesprächsrunden und den eingebundenen Abteilungen, Verhandlungspartnern, etc.)

 

19. Wurde von der Vollzugsdirektion bzw. der Anstaltsleitung der Fachausschuss bzw. der Zentralausschuss der Bediensteten des Exekutivdienstes befasst?

 

           19.1 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

           19.2 Wenn nein, warum nicht?

 

20. Sind weitere Änderungen bezüglich des Stellenmodels II in den folgenden Jahren geplant bzw. welche? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Änderungen)

 

21. Hat der Dienststellenausschuss der Bediensteten des Exekutivdienstes der JA Wien-Josefstadt der wie im Schreiben der VD  (vom 08.02.2012, GZ.:BMJ – VD20101/0001 – VD 4/2012) bereits erledigten Umsetzung des Stellenmodels II in Echtbetrieb zugestimmt?

           21.1 Wenn ja, wann?

           21.2 Wenn nein, warum nicht?

 

22. Wurde eine Abschlusssitzung betreffend Umsetzung des Stellenmodels II in Echtbetrieb mit dem DA der Bediensteten des Exekutivdienstes der JA Wien-Josefstadt abgehalten?

 

           22.1 Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

           22.2 Wenn nein, warum nicht?


23. Wurde die Umstellung des Stellenmodels II von Projektbetrieb in Echtbetrieb dem Dienststellenausschuss der Bediensteten des Exekutivdienstes der JA Wien-Josefstadt nachweislich spätestens zwei Wochen vor der Umsetzung zur Kenntnis gebracht?

 

23.1 Wenn ja, bitte um Erbringung des Nachweises in der Anfragebeantwortung.

 

23.2 Wenn nein, wie begründen sie diese Vorgehensweise?

 

24. Wie beurteilen sie als Bundesministerin für Justiz die Umsetzung des Stellenmodels II in Echtbetrieb, ohne den örtlichen Dienststellenausschuss der Bediensteten des Exekutivdienstes der JA Wien-Josefstadt darüber vorab zu informieren bzw. ihn damit zu befassen hinsichtlich der §§ 9 und 10 Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG)?

 

25. Liegt ihrer Meinung nach, in diesem Fall ein Fehlverhalten hinsichtlich PVG seitens der Vollzugsdirektion vor?

 

           25.1 Wenn ja, welches?

 

           25.2 Wenn nein, warum nicht? (Bitte um genaue Ausführung)

 

26. Liegt ihrer Meinung nach, in diesem Fall ein Fehlverhalten hinsichtlich PVG seitens der Anstaltsleitung der JA Wien-Josefstadt vor?

 

           26.1 Wenn ja, welches?

 

           26.2 Wenn nein, warum nicht? (Bitte um genaue Ausführung)

 

27. Wie rechtfertigen sie den Umgang mit dem Dienststellenausschuss der Bediensteten des Exekutivdienstes der JA Wien-Josefstadt durch die VD bzw. durch die Anstaltsleitung hinsichtlich des PVG?

 

28. Gibt es bereits eine Beschwerde durch den Dienststellenausschuss der Bediensteten des Exekutivdienstes der Justizanstalt Wien-Josefstadt, da dieser in die Umstellung auf Echtbetrieb nicht eingebunden wurde?

 

28.1 Wenn ja, welche Beschwerdegründe führt der örtliche DA-Exekutive der JA Wien-Josefstadt an und an wen wurde die Beschwerde gerichtet?

 

28.2 Wenn ja, wie wurde die Beschwerde durch den DA-Exekutive der JA Wien-Josefstadt behandelt?

 

29. Wird oder wurde der Dienststellenausschuss der Bediensteten des Exekutivdienstes der JA Wien-Josefstadt nachträglich mit der Umstellung des Stellenmodels II auf Echtbetrieb befasst?

 

           29.1 Wenn nein, warum nicht?

 

           29.2 Wenn ja, in welcher Form bzw. mit welchem Ergebnis?


30. Welche Konsequenzen werden sie hinsichtlich des Bundes-Personalvertretungsgesetzes veranlassen, nachdem der örtliche Dienststellenausschuss der Bediensteten des Exekutivdienstes der JA Wien-Josefstadt weder zwei Wochen vor Umstellung auf Echtbetrieb informiert, noch damit befasst wurde bzw. der Umstellung auch nicht seine Zustimmung erteilt hat, und die VD die Umstellung in Ihrem Schreiben vom 08.02.2012, GZ.:BMJ – VD20101/0001 – VD 4/2012 trotzdem bereits als erledigt angesehen hat? (Bitte um genaue Erläuterung aller Schritte und Konsequenzen)