10756/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.02.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

betreffend Bewertung der dem Zentralen Überstellungsdienst zugeordneten Arbeitsplätze

 

Am 1. Dezember 2010 startete der Projektbetrieb zur Umsetzung des Stellenmodells II (Direktions-, Vollzugs- und Ausbildungsstelle) in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

 

Am 3.Dezember 2010 gab die Vollzugsdirektion im Erlass BMJ-VD20101/0005-VD 4/2010 die Tabelle der projektbezogenen Zuordnung der Bediensteten bekannt.

 

Weiters wurde im Erlass mitgeteilt, dass das Bundeskanzleramt einer Bewertung für die Funktion „Hauptsachbearbeiter“ in der Vollzugsstelle nach E2a/4 zugestimmt hat.

 

Abschließend wurde noch mitgeteilt, dass die Bewertungen der dem Zentralen Überstellungsdienst (ZÜD) zugeordneten Arbeitsplätze in die Evaluation der Projektarbeitsplätze zum elektronisch überwachten Hausarrest im August 2011 einbezogen werden.

 

Der Zentrale Überstellungsdienst ist für die Koordinierung und Organisation sämtlicher Überstellungen und Ausführungen im Bundesgebiet und für Auslieferungen bzw. Strafverbüßungen im Heimatland zuständig. Weiters für die Koordinierung und Organisation jener Insassen, welche gem. § 133a StVG freiwillig in das Heimatland zurückkehren. Im Zuge der Arbeit des ZÜD wurden im Zeitraum Jänner bis Dezember 2011 1329 Strafgefangene überstellt. Weiters wurden im selben Zeitraum 465 Untersuchungshäftlinge in die AST Simmering und 201 Insassen gem. § 25 bzw. 36 StPO und § 172 StPO in die zuständigen Justizanstalten überstellt. Dies ergibt eine Gesamtzahl von 1995 Überstellungen für das Jahr 2011.

 

Zusätzlich in diesem Jahr wurden 261 Insassen von der JA Wien Josefstadt via Flughafen Wien Schwechat oder Flugplatz Stockerau bzw. anderen Grenzübergängen an ausländische Staaten ausgeliefert. 340 Strafgefangene wurden gem. § 133a StVG – vorläufiges Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbotes – in ihre Heimatstaaten rückgeführt. Weiters wurden 23 Insassen zu diversen Botschaften zur Ausstellung von Heimreisezertifikaten bzw. Reisepässen ausgeführt. Dies ergibt eine Gesamtzahl von Überstellungen (inkl. Auslieferungen) von 2596 im Jahr 2011.


Im gesamten Jahr 2011 wurden im Zuge des Zentralen Überstellungsdienstes 6750 Insassen transportiert.

 

Besonders auffällig ist der kontinuierliche Anstieg der Auslieferungen und Strafverbüßungen im Heimatland, sowie gem. § 133a StVG in ihre Heimatstaaten rückgeführten Strafgefangenen.

 

Grafische Darstellung über durchgeführte Auslieferungen und Strafverbüßungen im Heimatland:

Graphische Darstellung § 133a StVG:

Die acht E2a/4 Planstellen betreffend elektronisch überwachten Hausarrest wurden nun umgesetzt. Die Planstellen des Zentralen Überstellungsdienstes (1x E2a/3 und 2x E2a/2) wurden jedoch trotz der Zusage, dass diese im Zuge der Verhandlungen mit dem Bundeskanzleramt betreffend der Arbeitsplätze zum elektronisch überwachten Hausarrestes mitverhandelt werden, nicht umgesetzt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.     Wann fanden die Verhandlungen zwischen BMJ und BKA betreffend der acht E2a/4 Arbeitsplätze – elektronisch überwachter Hausarrest statt? (bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Gesprächsrunden)

 

2.     Wer war an den Gesprächen seitens des BMJ bzw. des BKA beteiligt? (bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Gesprächsrunden und der beteiligten Abteilungen)

 

3.     Wurde im Zuge der Verhandlungen über die Arbeitsplätze des elektronisch überwachten Hausarrestes auch die drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes (ZÜD) mit evaluiert?

 

           3.1 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

3.2 Wenn ja, warum wurden die 3 Arbeitsplätze des ZÜD noch nicht umgesetzt?

 

           3.3 Wenn nein, warum nicht?

 

4.     War für die Verhandlung bzw. Evaluierung betreffend der Projektarbeitsplätze EüH und der Projektarbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes seitens des BKA dieselbe Abteilung zuständig?

 

           4.1 Wenn ja, welche Abteilung?

 

5.     Welche Abteilung des BKA hat die acht Projektarbeitsplätze – elektronisch überwachter Hausarrest – E2a/4 genehmigt?

 

6.     Welche Abteilung im BKA ist derzeit mit der Aufwertung der drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes betraut?

 

7.     Seit wann ist diese Abteilung (lt. Frage 6) mit den drei Arbeitsplätzen ZÜD betraut?

 

8.     Wie hoch sind die Kosten für die acht notwendigen Arbeitsplätze E2a/4 – elektronisch überwachter Hausarrest?

 

9.     Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes nach Aufwertung?


10.  Wie rechtfertigen sie die Umsetzung der notwendigen Aufwertung der acht Arbeitsplätze – EüH und die gleichzeitige Unterlassung der Aufwertung der drei Arbeitsplätze ZÜD?

 

11.  Liegt aus ihrer Sicht die Verantwortlichkeit der Unterlassung der Aufwertung der drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes im Rahmen der Evaluierung bzw. Verhandlung der acht Arbeitsplätze EüH beim Bundeskanzleramt oder beim Bundesministerium für Justiz?

 

12.  Wie rechtfertigen sie diese Unterlassung?

 

13.  Wurden Statistiken über die Arbeit des Zentralen Überstellungsdienstes analog der in der Einleitung angeführten Statistiken in die Evaluierung von Seiten des BMJ eingebracht?

 

14.  Wurden Statistiken (lt. Frage 12) von Seiten des Bundeskanzleramtes zur Evaluierung angefordert?

 

           13.1 Wenn nein, warum nicht?

 

15.  Wurden Statistiken (lt. Frage 12) in die Evaluierung mit einbezogen?

 

15.2      Wenn ja, in welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis?

 

15.3 Wenn nein, warum nicht?

 

16.  Welche Schritte müssen für die Umsetzung (lt. Frage 12) seitens des BKA noch unternommen werden? (Bitte um genaue Angabe der einzelnen Schritte inkl. dazugehörigen Zeitplanes)

 

17.  Wann ist mit einer Umsetzung der 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes auf 1x E2a/3 bzw. 2x E2a/2 zu rechnen und können sie die Einhaltung dieses Zeitplanes garantieren?