1076/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.02.2009
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A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Verschleppung eines Strafverfahrens durch das LG Salzburg

 

Im Strafverfahren 35 Hv 153/07y  vor dem LG Salzburg wurde der erste Hauptverhandlungstermin für den 09. November 2007 anberaumt. Dieser Termin wurde ohne Begründung abgesagt. Der nächste Termin 14.03.2008 wurde über die Presse publik gemacht, jedoch wurde an den Beklagten nie eine Ladung gesandt. Dieser Termin wurde ebenfalls ohne Begründung abgesagt. In Folge wurde  über die Presse der Termin 27.02.2009 kolportiert und erst nach der Pressemeldung dem Beklagten eine Ladung zugesandt. Auch dieser Termin wurde wiederum ohne Begründung abgesagt. Die Hauptverhandlung ist nun für den 13.03.2009 vorgesehen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

A N F R A G E

 

 

1) Ist der Eindruck richtig, dass am LG Salzburg Strafverfahren unnötig in die Länge gezogen werden ?

 

2) Ist es richtig, dass Gerichtstermine in diesem Verfahren immer wieder grundlos abgesagt und neu anberaumt werden?

 

3) Ist es richtig, dass das LG Salzburg in einem laufenden Verfahren Vorabinformationen an die Presse weitergibt?

 

4) Wenn ja, welche dienstrechtlichen Konsequenzen  ergeben sich daraus für die zuständigen Richter?

 

5) Kann es sein, dass dadurch die Stellung des Beklagten von vornherein massiv zu seinem Nachteil beeinflusst werden soll?


 

6) Wenn ja, was für dienstrechtliche Konsequenzen ergeben sich daraus für die zuständigen Richter?

 

7) Wie beurteilen Sie die Vorkommnisse am LG Salzburg aus der Sicht Ihrer langjährigen richterlichen Erfahrung?

 

8) Welche Veranlassungen werden Sie treffen, um solche Geschehnisse in Zukunft zu unterbinden?