1077/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.02.2009
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ANFRAGE

 

 

Der Abgeordneten Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) und die Pläne hinsichtlich der Errichtung einer Anti- Korruptionsbehörde

 

In Zusammenhang mit der unlängst erfolgten Berichterstattung in einem österreichischen Printmedium ist zu hinterfragen, ob seitens des BIA vertrauliche Informationen aus einem bei diesem anhängigen Akt an Medienvertreter weiter gegeben wurden. Nachdem vom ehemaligen Innenminister Platter ein Gesetzesentwurf für die Errichtung eines Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention vorgelegt wurde, stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage nach der Zukunft des BIA. In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

1. Soll das BIA in Zukunft weiter existieren, nachdem bereits von Ihrem Vorgänger, dem ehemaligen Bundesminister Platter, im März 2008 angekündigt wurde, dass dieses durch ein neues „Bundesamt für Korruptionsbekämpfung“ ersetzt werden soll?

Wird das BIA in seiner gegenwärtigen Form weiter bestehen, nachdem von Ihrem Vorgänger Platter in den Raum gestellt wurde, dass dieses abgeschafft werden soll?

2. Durch welche Kontrollmechanismen wird beim BIA behördenintern gewährleistet, dass etwaige Amtsmissbräuche im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen Daten unterbunden werden?

3. Würden Sie, unanhängig von einem Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft, interne Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes in die Wege leiten, sollten Ihnen etwaige Verdachtsmomente in Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen Daten zur Kenntnis gelangen?

4. Sollten Sie in einem solchen Fall autonom interne Ermittlungen in die Wege leiten, durch welche Vorkehrungen würden Sie sicherstellen, dass diese objektiv und ohne Ansehen der Person durchgeführt werden?

5. Würden Sie externe Personen mit derartigen Ermittlungen beauftragen, da es im Lichte der Objektivität nicht ziel führend sein dürfte, dass BIA- Beamte gegen Kollegen in der eigenen Behörde ermitteln?

6. Welche Kontrollmechanismen sind beim BIA grundsätzlich vorgesehen, die verhindern sollen, dass von den dort tätigen Beamten aus persönlich geprägten Motiven verstärkt Ermittlungen in die Richtung eines bestimmten Personenkreises angestrengt werden könnten?

7. Welche Schritte würden Sie unternehmen, sollten Ihnen Verdachtsmomente im Hinblick auf ein wie in vorstehender Frage skizziertes Ermittlungsszenario zur Kenntnis gelangen?

8. In welcher Art und Weise soll die in § 1 des Gesetzesentwurfs über das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung erwähnte Zusammenarbeit mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Praxis umgesetzt werden?

9. Der Entwurf zur Errichtung des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung sieht in § 3 Abs 1 vor, dass hinsichtlich des dem Amt vorstehenden Direktors Wiederbestellungen nach Ablauf der 12 jährigen Funktionsperiode zulässig sein sollen. Diese Bestimmung erscheint im Lichte der Gewährleistung der Unabhängigkeit dieses Amtes als bedenklich. Besteht die Intention den Gesetzesentwurf in dieser Hinsicht nochmals zu überarbeiten?

10. Wie kann vor dem Hintergrund, dass in § 9 des Gesetzesentwurfs zum Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung eine Weisungsgebundenheit des Direktors vorgesehen ist, gewährleistet werden, dass die Tätigkeit dieser neuen Behörde frei von jedweder politischen Einflussnahme von Statten gehen kann?