10771/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die antisemitische „Antiimperialistische Koalition“ und deren Publikation „Intifada“
Die Antiimperialistische Koalition unterhält Ableger in mehreren europäischen Staaten. Darunter auch in Österreich, wie der zugehörigen Homepage www.antiimperialista.org zu entnehmen ist. Die Agitation erstreckt sich auf das Propagieren linksextremer Ideologie. Antiimperialismus und Antikapitalismus gehen dabei Hand in Hand mit nahezu militantem Antisemitismus. Dies geht bereits aus dem Namen des zugehörigen Mediums hervor. Als Intifada werden systematische und koordinierte Terrorwellen gegen den Staat Israel und dessen Bevölkerung bezeichnet, die hunderte Todesopfer forderten. Israel wird publizistisch und öffentlichkeitswirksam angegriffen. Demonstrationen gegen Zentren des israelisch-jüdischen Lebens in Österreich veranstaltet. So geschehen während der Eröffnung des „Tel Aviv Beaches“ in der Stadt Wien. Eine Gegendemonstration unter dem Titel „Gaza-Beach“ wurde veranstaltet.
„Party-Stimmung auf der einen Uferseite, Stacheldraht auf der anderen. Mit dem Gaza-Beach wollte das Komitee "Gaza muss leben" auf einen skandalösen Zustand hinweisen: Zum hundertjährigen Jubiläum der Stadt Tel Aviv hat die Stadt Wien gemeinsam mit der israelischen Botschaft ein Strandcafé am Donaukanal eröffnet“, ereifern sich die Aktivisten in einem Artikel auf der Homepage www.intifada.at (Stand vom 5.Jänner 2012) – dem Medium der AIK.
Derartige Ausfälligkeiten haben System: So ist auf der Homepage der Intifada ein Artikel mit der Überschrift „Die Lüge von der israelischen Selbstverteidigung – Strategische Ziele der israelischen Aggression“ abrufbar. Autor dieses Artikels ist Wilhelm Langthaler, der zum Redaktionsteam gehört.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Sind dem BMI die Veröffentlichungen der AIK bekannt?
2. Wurde die Veranstaltung „Gaza-Beach“ durch den BVT bzw. den örtlichen LVT beobachtet?
3. Wenn ja, konnten strafrechtlich relevante Tatbestände festgestellt werden?
4. Wenn ja, welcher Art waren diese und wie viele Gesetzesverstöße wurden begangen?
5. Wenn nein, weshalb erachtete man die Veranstaltung nicht als Bedrohung für die öffentliche Sicherheit?
6. Welche Maßnahmen wurden zum Schutz der Eröffnung des Tel Aviv Beaches vor linksextremen Attacken getroffen?
7. Welche Organisationen waren an der Veranstaltung direkt organisatorisch beteiligt bzw. durch Mitglieder vertreten?
8. Sind dem BMI Überschneidungen zwischen der AIK bzw. der Redaktion der Zeitschrift „Intifada“ mit anderen linksextremistischen Organisationen bekannt?
9. Wenn ja, um welche Personen und Organisationen handelt es sich dabei?
10. Wird angedacht, die AIK bzw. deren Publikation „Intifada“ gesondert in den Verfassungsschutzbericht aufzunehmen?
11. Wenn nein, weshalb nicht?
12. Werden der Verein AIK und dessen Vorstand vom BVT bzw. örtlichen LVT überwacht?
13. Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen führten diese?
14. Wenn nein, weshalb werden diese Umtriebe nicht als potentielle Bedrohung betrachtet?
15. Wird die Publikation „Intifada“ regelmäßig in Augenschein genommen und deren Redaktionsteam vom BVT bzw. örtlichen LVT überwacht?
16. Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen führten diese?
17. Wenn nein, weshalb werden diese Umtriebe nicht als potentielle Bedrohung betrachtet?
18. Sind dem BMI Verbindungen der AIK bzw. der Redaktion der „Intifada“ zu terroristischen Vereinigungen bekannt?
19. Wenn ja, welche Personen innerhalb der AIK bzw. der Redaktion der „Intifada“ verfügen über diese Kontakte und zu welchen terroristischen Vereinigungen bestehen diese?
20. Bestehen Überschneidungen bzw. Kontakte zu im Amerlinghaus angesiedelten Vereinen?
21. Wenn ja, zu welchen?