10772/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend regelmäßige Aufmärsche salafistisch-jihadistischer Hassprediger in Österreich

In der Vergangenheit kam es in Österreich immer wieder zu Zusammenkünften von Salafisten. Zuletzt besuchte Ibrahim Abou-Nagie – einer der führenden Köpfe des deutschen Salafismus – die Bundeshauptstadt. Anlass seines Besuches in der Leopoldstädter Moschee war der Startschuss für eine Koran-Aktion, bei der in den kommenden Wochen tausende Exemplare in der Bundeshauptstadt verteilt werden sollen. Für Claudia Dantschke, Islamismus-Expertin am Berliner Zentrum Demokratische Kultur, ist die länderübergreifende Aktion Teil einer Neuformierung des radikalen Islamisten-Milieus: „Das ganze Jahr 2011 war für die salafistische Szene in Deutschland alles andere erfolgreich: Es gab sehr viel Aufmerksamkeit, die Szene hat sich stark zersplittert. Mit diesem Koranverteilungsprojekt versucht man nun, eine Vereinigung unter der eigenen Führung zu initiieren.“

Salafistische Weltanschauungen sind wegen ihres strengen Schwarz-Weiß-Schemas besonders für orientierungslose Migrantenkinder interessant. Durch die als „Dawa“ bezeichnete Missionsarbeit sollen neue Anhänger gewonnen und die Gesellschaft von unten her umgestaltet werden. Endziel ist die Errichtung eines islamischen Weltstaates, der auf den Grundlagen von Koran und Sunna – Überlieferungen aus der Lebenszeit des islamischen Propheten Muhammad – beruht. Prediger verbreiten ihre Ideologie in Moschee, in so genannten Islamseminaren und im Internet.

„Der islamistische Extremismus und Terrorismus in Form des gewaltbereiten transnationalen salafistischen Jihadismus stellt derzeit sowie aus mittel- und langfristiger Perspektive die größte Gefährdung für die Sicherheit in der Europäischen Union dar. Die Etablierung einer „Home-grown“-Szene, die vor allem aus jungen Muslimen der Einwanderergeneration und aus zum Islam konvertierten Personen besteht, ist ein Merkmal dieser Entwicklungen und belegt, dass auch Österreich von einer ideologisierten islamistischen Radikalisierung betroffen ist“, heißt es im Sicherheitsbericht 2010 des Innenministeriums.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende


ANFRAGE

 

  1. Wie oft fanden in den letzten vier Jahren Zusammenkünfte von Salafisten, insbesondere der salafistischen Organisationen „Einladung zum Paradies e.V.“ und „Die wahre Religion“, in Österreich statt?
  2. Um welche Art von Zusammenkünften handelte es sich dabei bzw. wann und wo fanden diese statt?
  3. Liegen aus verfassungsschutzrechtlichen Gründen Aufzeichnungen über Zusammenkünfte oben genannter salafistischer Organisationen in Österreich vor?
  4. Wenn ja, welche?
  5. Wie oft sind die folgenden Personen in den letzten vier Jahren nach Österreich eingereist: Pierre Vogel (Abu Hamza), Sven Lau (Abu Adam), Abdul Adhim Kamouss, Abu Alia, Abu Jibriel, Abu Muawiah, Al Istiqmah, Abu Nailah, Hassan Dabbagh, Abu Anas, Abul Hussein, Ibn Utheimin, Abu Maliq (Deso Dogg), Abu Abdullah, Ahmad Abul Baraa, Ibrahim Abu Nagie, Abu Dujana, Ibn Yakob, Abu Ubayda, Abdellatif Rouali, Abu Zubayr, Abderezaq, Abu Usama al-Gharib, Abu Talha al-Almani, Abu Qatada?
  6. Liegen aus verfassungsschutzrechtlichen Gründen Aufzeichnungen über die Einreise oben genannter Personen nach Österreich vor?
  7. Wenn ja, welche?
  8. Wie bewertet Ihr Ministerium die Gefahrenlage bezüglich Salafisten in Österreich?
  9. Gibt es Bestrebungen, die Aufmärsche salafistisch-jihadistischer Hassprediger in Österreich in Zukunft behördlich zu unterbinden?

10. Das Fremdenpolizeigesetz sieht vor, dass EWR-Bürger des unionsrechtlichen Aufenthaltstitels verlustig gehen können, wenn eine Gefährdung aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegeben ist. Bei Daueraufenthaltsberechtigten im Falle einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit. Im Hinblick dessen könnte über salafistische Hassprediger, die laut deutschem Verfassungsschutz wegen ihres Gedankenguts den Nährboden für eine islamistische Radikalisierung bereiten, nach Schweizer Vorbild auch ein Einreiseverbot verhängt werden. Aus welchen Gründen sieht das Innenministerium von dieser Möglichkeit ab?