10782/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Venier

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die räumliche Situierung des Bezirksgerichtes Innsbruck

 

Wie kürzlich medial mitgeteilt wurde, soll das Bezirksgericht Innsbruck in Hinkunft im sogenannten „PEMA-Turm“ alias „Headline“ in der Brunecker Straße in Innsbruck situiert werden. Das Gericht mietet sich demzufolge in der Liegenschaft ein, wobei das konkrete Bestandsobjekt sich über 5 Etagen und eine Nutzfläche von mehr als 5.300 qm erstrecken soll. Geplant seien 11 Verhandlungssäle sowie 89 Büros.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie hoch ist die Miete pro Quadratmeter und Monat, die für die Einmietung des BG Innsbruck im sogenannten „PEMA-Turm“ alias „Headline“ entrichtet werden muss (Brutto-Miete)?

2.    Welche Nutzfläche wird für das BG Innsbruck tatsächlich angemietet?

3.    Welche Betriebskosten fallen pro Monat für das BG Innsbruck an, wenn es denn im sogenannten „PEMA-Turm“ alias „Headline“ situiert ist (Brutto-Betrag)?

4.    Welcher Art ist der hinsichtlich der genannten Einmietung abgeschlossene Bestandsvertrag (befristet/ unbefristet)?

5.    Falls es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt, auf welche Zeit wurde dieser abgeschlossen?

6.    Falls es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, welche Gründe könnten eine einseitige Kündigung geltend gemacht werden (Vermieter und Mieter)?

7.    Welche Brutto-Gesamtkosten ergeben sich – unter Einbeziehung einer allfälligen Wertsicherungsklausel und unter Annahme einer jährlichen Inflationsrate von durchschnittlich 2,5% – gesamt (Brutto-Miete zuzügl. Brutto-Betriebskosten und allfälliger sonstiger Aufwendungen) bis zum Jahr 2025?


 

8.    Warum hat man für Unterbringung des BG Innsbruck keine der im Eigentum des Bundes (Republik Österreich oder eine der mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden juristischen Personen) stehende Immobilie herangezogen?

9.    Warum wurde nicht das zum Verkauf ausgeschriebene und in unmittelbarer Nähe des OLG/LG Innsbruck situierte Gebäude der vormaligen Innsbrucker Hauptpost (Ecke Fallmereyerstr. / Maximilianstr.) angekauft und adaptiert?