10783/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes

 

Im Rahmen des Rechnungshofberichtes Reihe BUND 2011/13 werden im Nachfrageverfahren auf einige nicht umgesetzte Empfehlungen des Rechnungshofes im Bezug auf das Arbeitsmarktservice, Vollzugs des Pflegegeldes, und die Fusion der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten, hingewiesen.

 

Im Rechnungshofbericht Reihe BUND 2010/1 wird erwähnt, dass die Auswahl der möglichen Unternehmen des Key Account Managements mittels Kosten-Nutzenrechnung nicht möglich war. Weiter wird im Rechnungshofbericht Reihe BUND 2010/3 erwähnt dass im Bezug auf den Vollzug des Pflegegeldes eine einheitliche Rechtsgrundlage für Gerichte nicht geschaffen wurde. Im Rechnungshofbericht Reihe BUND 2010/5 wird berichtet, dass im Bezug auf die Fusion der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten, eine nötige Änderung der Dienstordnung nicht passierte.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz  folgende,

 

Anfrage:

 

1.    Warum wurde die Empfehlung, die Auswahl der Unternehmen des Key Account Managements mittels Kosten-Nutzenrechnung zu ermöglichen, nicht umgesetzt?

2.    Warum wurde die Empfehlung, eine einheitliche Rechtsgrundlage für Gerichte im Bereich des Vollzuges des Pflegegeldes zu schaffen, nicht umgesetzt?

3.    Warum wurde die Empfehlung, im Zuge der Fusion der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten, die Dienstordnung der Sozialversicherungsträger zur Ermöglichung der kostengünstigen Vornahme von strukturellen Anpassungen im Rahmen von Fusionen, zu ändern, nicht umgesetzt?


 

4.    Gedenken Sie Schritte zur Umsetzung einzuleiten?

5.    Wenn Ja: Bis wann gedenken Sie diese umzusetzen?

6.    Wenn Nein: Warum nicht?