10802/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend EU-Schildbürgerstreich „Nadelstichverordnung“

 

Können Ärzte künftig an schwer zugänglichen Stellen - etwa im Mund - keine Injektionen mehr setzen? Einen Rückfall in die Verhältnisse des 19. Jahrhunderts befürchten etwa die Zahnärzte, wenn die neuen Regelungen „zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente“ wirksam werden.

 

Die Kleine Zeitung berichtet dazu folgendermaßen:

„Es geht um die so genannte „EU-Nadelstich-Verordnung", die bis spätestens Mai 2013 auch in Österreich umgesetzt werden muss. Es geht darum, dass künftig nur noch spitze Instrumente und daher auch Injektionsnadeln verwendet werden dürfen, die für die Ärzte und das Pflegepersonal das Risiko senken, sich zu stechen. Auch die Tierärzte sind von der Verordnung betroffen. Die neuen Injektionsnadeln verfügen über einen Schutz, mit dem die Spitze der Spritze nach Gebrauch verschlossen werden kann. Dieser Schutz benötigt naturgemäß Platz. Und das wiederum - so kritisieren vor allem die Zahnärzte - erlaubt es nicht mehr, im Mundbereich Spritzen zu setzen. "Die geplante Regelung würde bedeuten, dass zahnärztliche Behandlungen mit Lokalanästhesie praktisch unmöglich würden. Der Standard des Umgangs mit Schmerzen bei der zahnärztlichen Behandlung würde damit schlagartig um mindestens 150 Jahre zurückversetzt werden", heißt es in einer Stellungnahme der Zahnärztekammer.

Hintergrund der EU-Maßnahme, die bereits vor zwei Jahren beschlossen wurde, ist die Verletzungsgefahr von Ärzten und Pflegepersonal. In Österreich kommt es etwa zu 2000 Fällen jährlich. Das birgt - abgesehen von der Verletzung selbst - Infektionsgefahren in sich. Allerdings vermuten Kritiker, dass sich hinter der Initiative Unternehmen der Medizinbranche verbergen. Denn die aufwendigeren Nadeln sind natürlich auch deutlich teurer.

 

Die Kommentare aus der Bevölkerung dazu im gleich anschließenden Forum wiederum sprechen eine noch deutlichere Sprache:“

Ø  Sitzen in der EU nur mehr depperte?

...offensichtlich!

Ø  Das sprudelt wieder Geld

an die Lobbyisten und auf Ihrer PayRoll stehende Politiker... die EU ist zu einem traurigen Sauhaufen verkommen

Ø  EU-Nadel Verordnung

Diese Politiker die solche Verordnungen festlegen werden von Steuergeldern auch noch bezahlt, da können wir die Euros gleich vernichten.


Ø  EU?

NEIN DANKE!

Ø  Faschingsdienstags-Scherz

Das ist wohl ein Faschingsdienstags-Scherz!

Ø  solange jedes EU Land die ausgemisteten Politiker

nach Brüssel schickt....

Ø  die nächste verdummung,..

..nach den glühbirnen, wie lange haben diese banausen noch freie fahrt??“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE:

 

1.      Waren Sie oder die Mitarbeiter Ihres Ressorts in die Entstehung dieser Verordnung eingebunden, wenn ja wann und mit welchem Abstimmungsverhalten zu welchen Zeitpunkten?

2.      Können Sie ausschließen, dass in den zuständigen Gremien der EU Lobbying von Unternehmen der Medizinbranche für die neuen Injektions- und Blutabnahmenadeln betrieben wurde, wenn ja, warum?

3.      Sind Ihnen Stellungnahmen von Firmen und Unternehmen aus der Medizinprodukte-Branche zu diesem Thema bekannt, wenn ja welche und zu welchem Zeitpunkt wurden Ihnen oder Ihren Ressort- Mitarbeiterinnen diese zur Kenntnis gebracht?

4.      Welche fachlichen Stellungnahmen wurden Ihnen oder Ihren Ressort-Mitarbeiterinnen dazu von der Europäischen Kommission übermittelt?

5.      Gibt es ein Patent für diese neuen Injektionen, wenn ja welches?

6.      Im Bereich der Zahnärzte ist bereits evident dass die Verordnung gar nicht umgesetzt werden kann. Halten Sie die Herausgabe von EU-Verordnungen, für die sofort wieder Ausnahmeregelungen erlassen werden müssen, generell für sinnvoll?

a.      Wenn ja, warum?

b.      Wenn nein, warum nicht?

7.      Welche Qualifikation müssen Blutabnehmer und Personal das autorisiert ist Injektionen zu verabreichen oder Blut abzunehmen in Österreich aufweisen?

8.      Ist das sachgerechte Hantieren mit Injektionsnadeln Ihrer Meinung nach eine Frage der Ausbildung und Übung der dafür Berechtigten? Wenn nein, warum nicht?

9.      Ist das sachgerechte Hantieren mit Injektionsnadeln Ihrer Meinung nach eine Frage der Zeit welche die/der dafür Berechtigte zur Verfügung haben? Wenn nein, warum nicht?

10.  Haben Sie vor, die Umsetzung der Verordnung in Österreich im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz zu verweigern? Wenn nein, warum nicht?

11.  Haben Sie vor, statt der Umsetzung der Verordnung in Österreich eine Initiative zu starten welche das medizinische Personal darauf hinweist sich zur Blutabnahme und zur Verabreichung von Injektionen ausreichend Zeit zu lassen?

a.      Wenn ja, wann?

b.      Wenn nein, warum nicht?