10806/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die polizeilichen Ermittlungen nach dem brutalen Angriff auf Bundesrat a.D. Albrecht Konecny nach der Demonstration gegen den Ball des WKR

Am 27. Januar 2012 wurde Bundesrat a.D. Albrecht Konecny auf dem Heimweg von der Demonstration gegen den Ball des Wiener Korporationsrings (WKR) in der Dorotheergasse im 1. Wiener Gemeindebezirk von einem noch unbekannten Täter brutal mit einem Schlagring mit Runenzeichen niedergeschlagen.

Den Aussagen des Opfers zufolge trug der brutale Schläger auch eine Mütze mit Runenzeichen. Es besteht daher eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieser der rechtsextremen Szene zuzurechnen ist. Darüber hinaus verfügt die Redaktion von derStandard.at über Screenshots der Neonazi-Webseite forum.thiazi.net, die darauf schließen lassen, dass in rechtsextremen Kreisen der Täter möglicherweise gut bekannt ist. In derStandard.at wird folgender Eintrag des Users „Eispickel“, gerichtet an den User „Prinz Eugen“, über diesen niederträchtigen Angriff zitiert: „(...) Ich wars diesmal nicht, aber weiß wers war. Du kennst ihn auch. Bekommst PN. Gut getroffen hat der. Der Konecny hat gspritzt wie die Sau.“ Weiters berichtet das Nachrichtenmagazin Profil, dass die beiden Poster keine Unbekannten seien und bereits in der Vergangenheit nach impliziten Drohungen gegen Leib und Leben eines grünen Landtagsabgeordneten ins Visier des Verfassungsschutzes gerieten.

Unfassbar war aber auch das Verhalten einiger Polizisten. Nach Angaben des Opfers waren nämlich zum Zeitpunkt des Verbrechens mehrere Polizisten am Tatort anwesend. Diese sollen den Tathergang aus 15 Meter Entfernung ohne einzugreifen beobachtet haben und selbst als Konecny bereits schwer verletzt und blutend am Boden lag, Hilfe verweigert haben. Als diese Polizisten von einer jungen Frau, die mit einigen anderen jungen Menschen das stark blutende Opfer erstversorgte, gebeten wurden die Rettung zu verständigen, verweigerten sie dies mit dem Hinweis auf eine angebliche Überlastung des Polizeifunks.


Gemäß Aussagen des Sprechers der Polizei, Roman Hahslinger, ermittelt die  Staatsanwaltschaft Wien gegen die untätigen Polizisten wegen des strafrechtlichen  Tatbestands der unterlassenen Hilfeleistung, wofür eine Strafandrohung  von bis zu sechs Monate Haft vorgesehen ist. Darüber hinaus unterliegen die beteiligten Polizisten auch gemäß Sicherheitspolizeigesetz einer Hilfeleistungspflicht.

Bereits vor dem 9. Februar 2012 hat das Büro für besondere Ermittlungen, die interne Untersuchungsbehörde der Polizei, der Staatsanwaltschaft Wien ein erstes  Ermittlungsergebnis weitergeleitet. Darüber hinaus gehendes ist nicht bekannt, auch konnte bisher offenbar der Täter noch nicht gestellt werden. Konecny wurde medial zitiert, dass sich „die Polizei wirklich sehr angestrengt und engagiert (hat), was (er; Anm.) vom Büro für besondere Ermittlungen der Bundespolizeidirektion nicht behaupten kann“.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.      Wie ist der derzeitige polizeiliche Ermittlungsstand betreffend Aufklärung des oben ausgeführten brutalen Angriffes gegen den Bundesrat a.D. Albrecht Konecny?

2.      Wurden die beiden dem  Verfassungsschutz  angeblich  bereits   bekannten User „Eispickel“ und „Prinz Eugen“, die sich nachweislich über den brutalen Angriff ausgetauscht haben und offenbar auch den Täter kennen, von der Polizei schon einvernommen?

3.      Wenn   nein,   warum wurden die   beiden amtsbekannten  Personen  noch  nicht einvernommen und wann werden die Einvernahmen stattfinden?

4.      Wenn ja, welche polizeilich relevanten Erkenntnisse ergaben sich aus diesen Einvernahmen?

5.      Welches endgültige Ermittlungsergebnis hat das Büro für besondere Ermittlungen der Polizei der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt?


6.      Konnten die am Tatort  anwesenden und  untätig gebliebenen Polizisten schon identifiziert und befragt werden?

7.      Welche strafrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für die beteiligten Polizisten aufgrund des strafrechtlichen Tatbestands der unterlassenen Hilfeleistung  sowie   der   unterlassenen   Hilfeleistungspflicht   nach  dem Sicherheitspolizeigesetz.

8.      Welche Konsequenzen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der internationalen Gäste zieht das Bundesministerium für Inneres aus dem Verhalten der betroffenen Polizisten für künftige Situationen mit gewaltbereiten rechtsextremen Individuen.