10821/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Ausgaben für Asylberechtigte
Der Anfragebeantwortung 4223/AB zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4306/J betreffend „Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe für Asylberechtigte“ des Abgeordneten Harald Vilimsky konnte entnommen werden:
„Der vorläufige Aufwand für das Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und
subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2009 € 11.335.060,70. Insgesamt handelt es sich um 3.076 Fälle.
Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beträgt für das Jahr 2009
€ 3.967.591,08. Insgesamt handelt es sich um 2.762 Fälle.
Für Personen mit Flüchtlingsstatus wurden im Kalenderjahr 2009
€ 23.317.217,75 an Familienbeihilfe aufgewendet.
Im Bereich der Fahrtenbeihilfen (Schulfahrtbeihilfe, Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge,
Heimfahrtbeihilfe für Schüler/innen u. Lehrlinge) wurden für das Schuljahr
2008/09 bisher € 4.012,00 für Flüchtlingskinder aufgewendet.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage: