10826/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Antibiotikareste in Geflügel

 

 

Vor kurzem wurde bekannt, dass in beinahe jedem zweiten Supermarkt-Huhn Reste von Antibiotika gefunden wurden. Diese multiresistenten Erreger können beim Menschen zu lebensgefährlichen Infektionen führen. In der Masthaltung dürfen Antibiotika eingesetzt werden, auch in Biobetrieben ist der Einsatz nicht verboten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Welche Maßnahmen werden von Seite Ihres Ministeriums getroffen, um zu vermeiden, dass Hähnchen mit Antibiotikaresten in den österreichischen Handel gelangen?
  2. Gibt es gegenwärtig Kontrollen auf Antibiotikareste?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Häufigkeit?
  5. Welche konkreten Regelungen gelten für den Einsatz von Antibiotika in Mastbetrieben in Österreich?
  6. In welchem Umfang ist die Zugabe von Antibiotika hier erlaubt?
  7. Welche konkreten Regelungen gelten für den Einsatz von Antibiotika in Biobetrieben in Österreich?
  8. In welchem Umfang ist die Zugabe von Antibiotika hier erlaubt?