10829/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Winter, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Sachverhaltsdarstellung WKR-Ball

 

Die linksextrem motivierte Gewalt auf Österreichs Straßen hat am Rande des WKR-Balls völlig neue Dimensionen erreicht. So kam es neben unzählig verübten Straftaten – welche eine Tour d'Horizon durchs österreichische Strafgesetzbuch darstellen – auch zur Abnahme eines Sprengsatzes von einem "Demonstranten".

 

Diese Eskalation war vorhersehbar, denn bereits im Vorfeld der Traditionsveranstaltung kam es zu alarmierenden Gewaltaufrufen in diversen Medien und Internetseiten.

Unter anderem wurde auf der Seite antifanet.at gegen die Veranstaltung gehetzt und zur Gewalt aufgerufen.

Laut uns vorliegenden Informationen soll ein besorgter Staatsbürger einen derartigen Gewaltaufruf am 31. Jänner 2012 per Mail an die Adresse BMI-II-SPOC@bmi.gv.at zur Anzeige gebracht haben.

In Folge der Anzeige soll dem Staatsbürger lediglich telefonisch mitgeteilt worden sein, dass die Anzeige nicht verfolgt wird, da der bedrohte Personenkreis der Ballbesucher/Burschenschafter zu weit gefasst sei.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist die oben erwähnte Sachverhaltsdarstellung an der angeführten Stelle eingegangen?
  2. Wenn ja, wann ist diese Sachverhaltsdarstellung eingegangen?
  3. Wurde das Verfahren – so wie vom betroffenen Bürger geschildert - eingestellt?
  4. Wenn nein, wie ist der Stand des Verfahrens?
  5. Gegen wie viele Personen wird ermittelt?
  6. Unterliegt dieses Verfahren einer Berichtspflicht an Sie?
  7. Wann wird in dieser Sache Anklage erhoben?
  8. Wenn das Verfahren eingestellt wurde, mit welcher Begründung ist das geschehen?

 

  1. Wie ist dem betroffenen Bürger die Einstellung des Verfahrens kommuniziert worden?
  2. Ist die fernmündliche Kommunikation betreffend Verfahrenseinstellungen mit anzeigenden Bürgern in der STPO vorgesehen?
  3. Wäre ein derartiges Hetzen gegen andere Personengruppen – Vereine, Glaubensgemeinschaften, Minderheiten etc. zulässig?
  4. Was werden Sie tun, um derartige Verfolgungsversagen in Zukunft zu verhindern?