1083/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und Kolleginnen

An den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Quecksilber in Energiesparlampen (=Kompaktleuchtstofflampen)

Bei der in der dritten Februarwoche in Nairobi stattgefundenen UN-Umweltministerkonferenz
haben sich nach jahrelangen Verhandlungen die Umweltminister der Vereinten Nationen auf
ein Verbot von Quecksilber geeinigt.

Das giftige Material „Quecksilber“ ist das einzige bei Raumtemperatur flüssige und leicht
verdampfende Metall. Bei akuten Vergiftungen, etwa wenn nach dem Zerbrechen eines
Fieberthermometers oder einer Energiesparlampe größere Dampfkonzentrationen eingeatmet
werden, kommt es zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Zerstörung von Nervengewebe.

Nicht von ungefähr unterstrich - wie einem Artikel in der Internetausgabe der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung
(www.faz.net) vom 19. Februar zu entnehmen war - der Sprecher des
United Nations Environment Programme (UNEP), Nick Nuttall, die Bedeutung des
Quecksilber-Verbots, indem er mit den Worten zitiert wird: „Quecksilber ist eines der
tödlichsten Gifte, die es gibt.“

Verständlich also, wenn sich zahlreiche Länder bemühen, Quecksilber ganz aus Handel und
Industrie zu verbannen. Die schwedische Regierung hat - laut
www.faz.net - erst vor
wenigen Wochen ein solches absolutes Verbot beschlossen. Die Europäische Union hat vor
zwei Jahren ein Exportverbot und schärfere Lagerbestimmungen festgelegt, die 2011 in Kraft
treten. Des weiteren hat das Europaparlament im Juli 2007 eine Richtlinie beschlossen, die
Quecksilber in Fieberthermometern, Barometern und Blutdruckmessgeräten ab April 2009
verbietet.

Dennoch fallen - laut www.faz.net - derzeit einige hundert Tonnen industriellen Quecksilbers
jährlich in der EU — unter anderem durch das Recycling von Leuchtstoffröhren und von
kompakten Energiesparlampen - an. Die ein bis acht Milligramm an Quecksilberdämpfen je
Lampe, „die zum effizienten Leuchten der 'klimafreundlichen' Birnen physikalisch
unumgänglich sind, werden beim Zerstören des Glases oder bei der Verbrennung freigesetzt.
Tatsächlich enden die meisten entsorgten Lampen heute auf die (sic!) Deponie oder im Ofen.
Vor zwei Wochen hat eine von der 'Zero mercury Campaign' - einem Projekt des
Europäischen Umweltbüros EEB in Brüssel - veröffentlichte Studie behauptet, dass durch
`offene' Verbrennung und in vielerorts mangelhaft gefilterten Müllöfen jährlich rund 200
Tonnen Quecksilber in die Luft gelangen - schätzungsweise ein Zehntel aller Emissionen. Die
Energiesparlampen im Müll fanden in dem Zusammenhang besonders Erwähnung." (Zit.
nach:
www.faz.net vom 19. Februar 2009: Müller-Jung, Joachim, UN-Umweltministerkon-
ferenz. Quecksilber soll verboten werden)

Umso unverständlicher ist es daher, dass die EU kürzlich beschlossen hat, Glühbirnen durch
die sogenannten Energiesparlampen zu ersetzen. Ab September 2009 sollen zunächst Lampen


mit mehr als 100 Watt aus den Regalen verschwinden. Im September 2010 soll dann das
Verbot auf Glühbirnen mit 75 Watt ausgeweitet werden. Ein Jahr später gilt dieses Verbot
auch für Birnen mit 60 Watt. Ab 2012 wird dann der Verkauf von 40- und 25-Watt-Birnen
untersagt werden.

Aufgrund des oben dargestellten Sachverhaltes stellen die Unterfertigten an den Herrn
Bundesminister folgende

Anfrage:

1.  In der Anfragebeantwortung (341/AB) auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Dezember 2008, Nr.
417/J meinten Sie auf die Frage, warum auf EU-Ebene die Entscheidung zum Verbot der
Glühbirne getroffen worden sei sowie auf die Frage welche Meinung/Position Österreich
auf EU-Ebene beim Thema Glühbirne versus Kompaktleuchtstofflampe vertreten habe,
lapidar: „Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand meines Vollziehungsbereiches.
Zuständig ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit." Bitte erklären Sie, warum
Sie sich, obwohl in Glühbirnen Quecksilber enthalten ist und das sehr wohl das Thema
„Umwelt" tangiert, um die verantwortungsvolle Beantwortung der beiden in der
parlamentarischen Anfrage vom 10. Dezember 2008 (417/J) gestellten Fragen drücken?

2.             Bitte zeigen Sie am Themenkomplex „Glühbirne - Kompaktleuchtstofflampen - EU-
Verbot von Glühbirnen“ exakt auf, wo Ihre Zuständigkeit beginnt und wo Sie endet.

3.             Wie gehen österreichische Ministerien bei Querschnittsmaterien wie es offensichtlich das
Thema „Energiesparlampen" darstellt, das jedenfalls in die Bereiche Umwelt, Gesundheit,
Energie, Arbeit und EU hineinspielt, eigentlich vor? (Bitte um genaueste Darstellung der
jeweiligen Kompetenzen, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Kooperationen etc.
anhand des konkreten Beispiels der sogenannten „Energiesparlampe“)

4.             Wie erklären Sie, dass die UN-Umweltminister ganz klar gegen den Einsatz von
Quecksilber Stellung beziehen, während Sie auf die Anfrage warum von EU-Seite der
Einsatz der Energiesparlampe forcierte wird, obwohl es Bedenken von Experten gibt,
lapidar antworten: „Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines
Vollziehungsbereiches"?

5.             Wurde in der EU-Umweltministerkonferenz vor Ankündigung des Glühbirnenverbots nie
das in Kompaktleuchtstofflampen (=Energiesparlampen) vorhandene Quecksilber
thematisiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was war das Ergebnis?

6.             Welche Stellungnahme erhalten Sie bei Rückfrage von Ihrem Vorgänger im Amt des
Umweltministers auf den unter 5 gestellten Fragenkomplex?

7.             Wie erklären Sie, dass die UN-Umweltminister ein Verbot von Quecksilber anstreben
während in der EU quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen forciert werden?

8.      In der Anfragebeantwortung (341/AB) auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Dezember 2008 (417/J)
fanden Sie es nicht „zwingend" widersprüchlich, dass das Europaparlament im Juli 2007
zwar eine Richtlinie beschlossen hat, die Quecksilber in Fieberthermometern, Barometern
und Blutdruckmessgeräten ab April 2009 verbietet, andererseits die EU die Konsumenten
durch das faktische Verbot der Glühbirnen in Hinkunft aber dazu zwingt,
quecksilberhaltige Energiesparlampen zu kaufen. Begründet haben Sie Ihren Standpunkt
damals wie folgt: „Das Prinzip des Verbotes von toxischen Schwermetallen ist richtig und
sollte überall gelten, bis eben auf jene Bereiche, wo Substitute nicht verfügbar sind, aber
das Produkt an sich nicht verboten werden kann und auch nicht sollte." Aufgrund dieser
Ihrer Aussage ergibt sich folgender Fragenkomplex: Wie erklären Sie, dass die EU zwar
die leicht und bedenkenlos entsorgbaren Glühbirnen verbietet, aber die Energiesparlampen, die dem Sondermüll zugeführt werden müssen, erlaubt? Welche der
beiden Lampen (Glühbirne u. Energiesparlampe) würden Sie als Umweltminister eher
verbieten und warum? Sowohl die Glühbirnen als auch die Energiesparlampen haben die
Funktion Licht zu spenden. Finden Sie nicht, dass im Bereich der Beleuchtungskörper
sehr wohl ein Ersatzstoff, nämlich die Glühbirne, vorhanden ist, weshalb, gemäß Ihrer
Aussage in der Anfragebeantwortung in Bezug auf die Energiesparlampe sehr wohl das
von Ihnen genannte Prinzip des Verbotes von toxischen Schwermetallen - und folglich
auch der Energiesparlampe selbst - gelten müsste? Wenn nein, warum nicht?

9.      Aufgrund des enthaltenen Quecksilbers müssten eigentlich alle Energiesparlampen
ordnungsgemäß - sprich nicht über den Hausmüll sondern über eigene Sammelstellen
entsorgt werden, was wohl illusorisch ist. Mit wie vielen Prozent unsachgemäß entsorgter
Energiesparlampen wird Ihrer Meinung nach zu rechnen sein? Wie kommen Sie zu dieser
Zahl u. was wollen Sie gegen unsachgemäß entsorgte Energiesparlampen, die die Umwelt
(Luft, Wasser) massiv gefährden, unternehmen?