1083/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und
Kolleginnen
An den
Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
Quecksilber in Energiesparlampen (=Kompaktleuchtstofflampen)
Bei der in
der dritten Februarwoche in Nairobi stattgefundenen UN-Umweltministerkonferenz
haben sich nach
jahrelangen Verhandlungen die Umweltminister der Vereinten Nationen auf
ein Verbot von Quecksilber geeinigt.
Das giftige Material
„Quecksilber“ ist das einzige bei Raumtemperatur flüssige und
leicht
verdampfende Metall. Bei akuten Vergiftungen, etwa wenn nach dem Zerbrechen
eines
Fieberthermometers oder einer
Energiesparlampe größere Dampfkonzentrationen eingeatmet
werden, kommt es zu Kopfschmerzen, Übelkeit und Zerstörung von
Nervengewebe.
Nicht von ungefähr
unterstrich - wie einem Artikel in der Internetausgabe der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung (www.faz.net) vom 19.
Februar zu entnehmen war - der Sprecher des
United Nations
Environment Programme (UNEP), Nick Nuttall, die Bedeutung des
Quecksilber-Verbots, indem er mit den Worten zitiert wird: „Quecksilber
ist eines der
tödlichsten Gifte, die es gibt.“
Verständlich also, wenn sich
zahlreiche Länder bemühen, Quecksilber ganz aus Handel und
Industrie zu verbannen. Die schwedische
Regierung hat - laut www.faz.net - erst vor
wenigen Wochen ein
solches absolutes Verbot beschlossen. Die Europäische Union hat vor
zwei Jahren ein Exportverbot und
schärfere Lagerbestimmungen festgelegt, die 2011 in Kraft
treten. Des weiteren hat das Europaparlament im Juli 2007 eine
Richtlinie beschlossen, die
Quecksilber in Fieberthermometern, Barometern und Blutdruckmessgeräten ab
April 2009
verbietet.
Dennoch fallen - laut www.faz.net - derzeit einige hundert Tonnen
industriellen Quecksilbers
jährlich in der EU — unter
anderem durch das Recycling von Leuchtstoffröhren und von
kompakten Energiesparlampen - an. Die ein bis acht Milligramm an
Quecksilberdämpfen je
Lampe, „die zum effizienten Leuchten
der 'klimafreundlichen' Birnen physikalisch
unumgänglich sind, werden beim Zerstören des Glases oder bei
der Verbrennung freigesetzt.
Tatsächlich enden die meisten entsorgten Lampen heute auf die (sic!)
Deponie oder im Ofen.
Vor zwei Wochen hat eine von der 'Zero
mercury Campaign' - einem Projekt des
Europäischen Umweltbüros EEB in Brüssel -
veröffentlichte Studie behauptet, dass durch `offene' Verbrennung und in vielerorts mangelhaft
gefilterten Müllöfen jährlich rund 200
Tonnen Quecksilber in die Luft gelangen -
schätzungsweise ein Zehntel aller Emissionen. Die
Energiesparlampen im Müll fanden in dem Zusammenhang besonders
Erwähnung." (Zit.
nach: www.faz.net vom 19. Februar 2009: Müller-Jung,
Joachim, UN-Umweltministerkon-
ferenz. Quecksilber soll verboten werden)
Umso unverständlicher ist es
daher, dass die EU kürzlich beschlossen hat, Glühbirnen durch
die sogenannten Energiesparlampen zu
ersetzen. Ab September 2009 sollen zunächst Lampen
mit mehr als 100 Watt aus den Regalen
verschwinden. Im September 2010 soll dann das
Verbot auf Glühbirnen mit 75 Watt
ausgeweitet werden. Ein Jahr später gilt dieses Verbot
auch für Birnen mit 60 Watt. Ab 2012 wird dann der Verkauf von 40- und
25-Watt-Birnen
untersagt werden.
Aufgrund des
oben dargestellten Sachverhaltes stellen die Unterfertigten an den Herrn
Bundesminister
folgende
Anfrage:
1. In der
Anfragebeantwortung (341/AB) auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Gerhard
Köfer, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Dezember 2008, Nr.
417/J meinten Sie auf die Frage, warum auf
EU-Ebene die Entscheidung zum Verbot der
Glühbirne getroffen worden sei sowie auf die Frage welche Meinung/Position
Österreich
auf EU-Ebene beim Thema Glühbirne versus Kompaktleuchtstofflampe
vertreten habe,
lapidar: „Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand meines
Vollziehungsbereiches.
Zuständig ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit."
Bitte erklären Sie, warum
Sie sich, obwohl in Glühbirnen Quecksilber enthalten ist und das sehr wohl
das Thema
„Umwelt" tangiert, um die verantwortungsvolle Beantwortung der
beiden in der
parlamentarischen Anfrage vom 10. Dezember 2008 (417/J) gestellten Fragen
drücken?
2.
Bitte zeigen
Sie am Themenkomplex „Glühbirne - Kompaktleuchtstofflampen - EU-
Verbot von Glühbirnen“ exakt auf, wo Ihre Zuständigkeit beginnt
und wo Sie endet.
3.
Wie gehen österreichische Ministerien bei Querschnittsmaterien wie
es offensichtlich das
Thema „Energiesparlampen" darstellt, das jedenfalls in die Bereiche
Umwelt, Gesundheit,
Energie, Arbeit und
EU hineinspielt, eigentlich vor? (Bitte um genaueste Darstellung der
jeweiligen Kompetenzen, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten,
Kooperationen etc.
anhand des konkreten Beispiels der sogenannten „Energiesparlampe“)
4.
Wie
erklären Sie, dass die UN-Umweltminister ganz klar gegen den Einsatz von
Quecksilber Stellung beziehen, während
Sie auf die Anfrage warum von EU-Seite der
Einsatz der Energiesparlampe forcierte wird, obwohl es Bedenken von Experten
gibt,
lapidar antworten: „Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meines
Vollziehungsbereiches"?
5.
Wurde in der EU-Umweltministerkonferenz vor Ankündigung des
Glühbirnenverbots nie
das in
Kompaktleuchtstofflampen (=Energiesparlampen) vorhandene Quecksilber
thematisiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was war das Ergebnis?
6.
Welche Stellungnahme erhalten Sie bei Rückfrage von Ihrem
Vorgänger im Amt des
Umweltministers auf
den unter 5 gestellten Fragenkomplex?
7.
Wie erklären Sie, dass die UN-Umweltminister ein Verbot von
Quecksilber anstreben
während in der
EU quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen forciert werden?
8. In der Anfragebeantwortung
(341/AB) auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Gerhard Köfer,
Kolleginnen und Kollegen vom 10. Dezember 2008 (417/J)
fanden Sie es nicht „zwingend" widersprüchlich, dass das
Europaparlament im Juli 2007
zwar eine Richtlinie beschlossen hat, die
Quecksilber in Fieberthermometern, Barometern
und Blutdruckmessgeräten ab April 2009 verbietet, andererseits die EU die
Konsumenten
durch das faktische Verbot der Glühbirnen in Hinkunft aber dazu
zwingt,
quecksilberhaltige Energiesparlampen zu kaufen. Begründet haben Sie Ihren
Standpunkt
damals wie folgt: „Das Prinzip des
Verbotes von toxischen Schwermetallen ist richtig und
sollte überall gelten, bis eben auf jene Bereiche, wo Substitute
nicht verfügbar sind, aber
das Produkt an sich nicht verboten werden kann und auch nicht sollte."
Aufgrund dieser
Ihrer Aussage ergibt sich folgender Fragenkomplex: Wie erklären Sie, dass
die EU zwar
die leicht und bedenkenlos entsorgbaren Glühbirnen verbietet, aber die Energiesparlampen,
die dem Sondermüll zugeführt werden müssen, erlaubt? Welche der
beiden Lampen (Glühbirne u. Energiesparlampe) würden Sie als
Umweltminister eher
verbieten und warum? Sowohl die Glühbirnen als auch die Energiesparlampen
haben die
Funktion Licht zu spenden. Finden Sie nicht, dass im Bereich der
Beleuchtungskörper
sehr wohl ein Ersatzstoff, nämlich die Glühbirne, vorhanden ist,
weshalb, gemäß Ihrer
Aussage in der Anfragebeantwortung in Bezug auf die Energiesparlampe sehr wohl
das
von Ihnen genannte Prinzip des Verbotes von
toxischen Schwermetallen - und folglich
auch der Energiesparlampe selbst - gelten müsste? Wenn nein, warum nicht?
9. Aufgrund des enthaltenen
Quecksilbers müssten eigentlich alle Energiesparlampen
ordnungsgemäß - sprich nicht
über den Hausmüll sondern über eigene Sammelstellen
entsorgt werden, was wohl illusorisch ist. Mit wie vielen Prozent
unsachgemäß entsorgter
Energiesparlampen wird Ihrer Meinung nach zu rechnen sein? Wie kommen Sie zu
dieser
Zahl u. was wollen Sie gegen unsachgemäß entsorgte
Energiesparlampen, die die Umwelt
(Luft, Wasser) massiv gefährden, unternehmen?