10856/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Einschätzungsverordnung 2010
Im September 2010 ist die neue Einschätzungsverordnung in Kraft getreten.
In der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz läuft derzeit eine interne Evaluierung zur Anwendung derselben.
Durchgeführt wird die Befragung mittels Ausfüllen von Fragebögen zu den bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die Praktikabilität der Einschätzungsverordnung durch die für das Bundessozialamt tätigen ärztlichen Sachverständigen.
Vor allem bei der Einschätzung von Kindern und im Bereich der orthopädischen Erkrankungen ist man auf Schwachstellen der neuen Verordnung gestoßen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Welche Schwachstellen haben sich bei der Einschätzung von Kindern bei der Evaluierung der neuen Einschätzungsverordnung ergeben?
2. Welche Schwachstellen haben sich im Bereich der orthopädischen Erkrankungen bei der Evaluierung der neuen Einschätzungsverordnung ergeben?
3. Hat man bereits Lösungsansätze für die erkannten Schwachstellen erarbeitet?
4. Wenn ja, welche?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Haben die Betroffenen, bei deren Einschätzung man auf Schwachstellen der Verordnung getroffen ist, dadurch einen finanziellen Schaden erlitten?
7. Wenn ja, wie hoch ist der finanzielle Schaden? (aufgelistet nach den unterschiedlichen Evaluierungsgruppen und Anzahl der betroffenen Personen)