10857/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Neubauer,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend unverständliche Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem strafrechtlich relevanten Verhalten des Bürgermeisters von Windischgarsten, Herrn Ing. Norbert Vögerl
Im Vorjahr wurde der Bürgermeister von Windischgarsten, Herr Ing. Norbert Vögerl sowohl wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt, als auch wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges strafrechtlich verfolgt. Trotz lückenloser Beweisführung wurde kam es zu keiner Verurteilung und damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen für Herrn Ing. Vögerl.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Sind Ihnen die Vorfälle rund um den ÖVP-Bürgermeister von Windischgarsten, Ing. Norbert Vögerl im Zusammenhang mit den Vorwürfen des Missbrauchs der Amtsgewalt und des gewerbsmäßigen Betruges bekannt?
2. Ist Ihnen bekannt, dass Herr Ing. Vögerl Baugenehmigungen für Grundstücke am sogenannten Kühberg (Hangrutschgebiet) erteilte, die im Eigentum der ÖVP-Gemeinderätin Elfriede Löger standen?
3. Herr Ing. Vögerl hat als Bürgermeister die Umwidmungen dieser problematischen Grundstücke am Kühberg betrieben, obwohl dieser Bereich des Kühberges massiv zu Rutschungen neigt. Wenn man Herrn Ing. Vögerl auch keinen Vorsatz nachweisen konnte oder wollte, ist hier nicht zumindest zu prüfen, ob nicht der Umstand der groben Fahrlässigkeit vorliegt?
4. Wurden die Ereignisse hinsichtlich grober Fahrlässigkeit geprüft?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Teilen Sie die Rechtsauffassung, dass im vorliegenden Fall ein akuter wirtschaftlicher Interessenskonflikt vorliegt, wenn eine Person einerseits bedenklich Umwidmungen für Grundstücke betreibt, diese dann als Makler exklusiv vermittelt und in weiterer Folge auch die Baugenehmigungen für diese Grundstücke erteilt?
6. Wenn Herr Ing. Vögerl trotz rechtswidriger Erteilung einer Baugenehmigung – Fehlen eines Bebauungsplanes – für das Bauvorhaben „Gressenbauer“ vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen wurde, wäre dann nicht zu prüfen, ob Herr Ing. Vögerl möglicherweise fahrlässig gehandelt hat?
7. Ist Ihnen die Anzeige von Frau Dr. Marberger-Mark, Herrn Wolfgang Koblmüller und Herrn Franz Hofstätter vom 2. Oktober 2011 an die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption gekannt?
8. Haben bzw. werden Sie die in dieser Strafanzeige gegen Herrn Ing. Vögerl und die Staatsanwaltschaft Steyr erhobenen schweren strafrechtlichen Vorwürfe überprüfen lassen?
9. Wie ist es dem Steuerzahler gegenüber zu rechtfertigen, dass Steuergeld aufgewendet werden musste, um die grob fahrlässig herbeigeführten Schäden langwierig zu untersuchen, obwohl die Gefahr des Hangrutsches von Beginn an bekannt war?
10. Wie ist es dem Steuerzahler gegenüber zu rechtfertigen, dass nach den grob fahrlässig herbeigeführten Schäden nunmehr ein Sanierungsprojekt mit Kosten in Millionenhöhe durchgeführt wurde, um einen nicht bebaubaren Hang für die Kunden des Bürgermeister bebaubar zu machen?
11. Ist Ihnen bekannt, dass Bürgermeister Vögerl im Abschlussbericht des Landespolizeikommandos für Oberösterreich – Landeskriminalamt vom 17. Jänner 2011 auch wegen des Vorwurfs der doppelten Verrechnung von Dienstfahrten (einerseits in seiner Tätigkeit als Bürgermeister, andererseits als Makler) und des Vorwurfs der Verrechnung von Reparaturkosten, die infolge von Verkehrsunfällen an seinem Privat-PKW entstanden sind, über die Dienstnehmerkaskoversicherung abgewickelt hat, obwohl sich das Schadenereignis nicht im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Bürgermeister der Marktgemeinde Windischgarsten ergeben hat, schwer belastet wurde?
12. Wie ist es zu erklären, dass es hier zu keiner Verurteilung kommt?
13. Wie ist es zu erklären, dass Herr Ing. Vögerl die selben Fahrten mit seinem PKW einerseits der Marktgemeinde Windischgarsten als Dienstfahrten verrechnete, und andererseits der Real-Treuhand, hier Beweise vorliegen und die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt?
14. Wie ist es zu erklären, dass trotz erdrückender Beweislage es in keinem Punkt zu einer Verurteilung gekommen ist?
15. Wie ist es zu erklären, dass angesichts des gesamten Sachverhaltes Herr Ing. Vögerl sich nach wie vor, sowohl im Amt des Bürgermeisters von Windischgarsten befindet, als auch bei der Firma „Real Treuhand VertriebsGmbH.“ tätig ist?