10895/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Entscheidungsbefugnis für Gestaltung von Briefmarkensonderanfertigung

 

 

 

 

Über das Portal der Österreichischen Post AG „Meine Marke“ wird jedem Interessenten die Möglichkeit geboten, individuell gestaltete Briefmarken anfertigen zu lassen. Dieses Angebot wollte der Südtiroler Heimatbund nutzen, um Briefmarken zur Thematik der „Doppelten Staatsbürgerschaft“ anfertigen zu lassen und käuflich zu erwerben.

 

Nachdem der zuständige Sachbearbeiter, welcher nicht mit vollem Namen, sondern mit „MS“ unterschreibt, ordnungsgemäß den rechtlichen Nachweis des Urhebers forderte, lehnte er die Ausführung des Auftrages mit der Begründung ab, dass es aufgrund der Thematik der Marken „Anschluss von Südtirol an Österreich“ zu Beschwerden kommen könnte.

Abgesehen von der offensichtlichen Themenverfehlung des Sachbearbeiters, ist dessen Handlungsweise insgesamt nicht wirklich nachvollziehbar.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Gehört es zu den Gepflogenheiten der Österreichischen Post AG im alltäglichen Kundenverkehr nicht unter Angabe des vollständigen Namens, sondern lediglich unter Ausweisung der Initialen (was im Umgang mit Kunden mehr als unüblich, nahezu von diesen als äußerst unhöflich empfunden werden muss) mit dem Kunden zu kommunizieren?

2.    Konnten/können Sie feststellen, wer sich hinter dem Kürzel „MS“ verbirgt?

3.    Gibt es für die individuelle Gestaltung von Briefmarken im Rahmen dieses angebotenen Services schriftlich festgehaltene Richtlinien, innerhalb jener entschieden wird, ob ein Motiv, bzw. der damit verbundene Auftrag angenommen wird?

4.    Sind die zuständigen Sachbearbeiter mit der Kompetenz ausgestattet, diese Entscheidungen zu treffen?

5.    Wenn nein, hat der betreffende Sachbearbeiter im Rahmen der internen Organisation und Kompetenzverteilung die Entscheidung einer anderen Person überlassen?

6.    Wenn ja, welche Funktion(en) hat diese Person im Unternehmen der Österreichischen Post AG?

7.    Ist die Entscheidung aus Ihrer Sicht korrekt getroffen worden?

8.    Wenn ja, was ist die Begründung bzw. wo sehen Sie einen Zusammenhang von „Doppelter Staatsbürgerschaft“ und „Anschluss von Südtirol an Österreich“ gegeben?

9.    Wenn nein, werden Sie „MS“ Anweisungen geben lassen, den Auftrag wunschgemäß zu bearbeiten?