1090/J XXIV. GP
Eingelangt am
27.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Fremdwährungskredite und die FMA-Mindeststandards"
Mit der Anfragebeantwortung vom 18.02.2009 wurden die Fragen des Fragestellers zur Anfrage „Fremdwährungskredite und Konsumentenschutz" beantwortet. Trotzdem bleiben einige Fragen offen, da es seit 16.Oktober 2003 FMA-Mindeststandards für die Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten (FWK) gab.
Es stellt sich nun - in Anbetracht der Probleme von tausenden KreditnehmerInnen - die Frage, ob diese Mindeststandards bei FWK's auch tatsächlich eingehalten wurden.
„Diese FMA-Mindeststandards stellen keine Verordnung im rechtstechnischen Sinn dar. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erwartet sich jedoch unter Hinweis auf § 39 Abs. 1 und 2 Bankwesengesetz (BWG), dass Kreditinstitute bei der Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten diese FMA-Mindeststandards einhalten.
Diese FMA-Mindeststandards an die Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten hindern Kreditinstitute nicht, höhere Standards festzulegen.
Unter Fremdwährungskredite im Sinne dieser FMA-Mindeststandards sind Ausleihungen an Nichtbanken (§ 2 Z 22 BWG) zu verstehen, die zumindest teilweise in anderen Währungen als dem Euro aushalten.
Diese Mindeststandards richten sich an alle Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Durchführung des Kreditgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Z 3 BWG). "
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Wurden die FMA-Mindeststandards für die Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten vom 16.Oktober 2003 (FMA-FX-MS) in Österreich eingehalten? Wenn ja, durch wen wurde dies kontrolliert?
2. Wurden die Aufsichtsräte der österreichischen Kreditinstitute über die Einhaltung der FMA-Mindeststandards jeweils informiert?
Wenn nein, warum nicht?
3. Haben alle österreichische Kreditinstitute über schriftliche Leitlinien für die Vergabe und Gestionierung von Fremdwährungskrediten verfügt?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde in den österreichischen Kreditinstituten die Einhaltung dieser Leitlinien von der jeweiligen internen Revision mindestens einmal jährlich geprüft?
Wenn nein, warum nicht?
5. Haben alle österreichischen Kreditinstitute unter Bedachtnahme auf ihre Risikotragfähigkeit quantitative Begrenzungen der Volumina der Einzelfremdwährungskredite und des Gesamtwährungskreditportofolios festgelegt?
Wie wurde dies kontrolliert?
Wenn nein, warum nicht?
6. Haben alle österreichischen Kreditinstitute Anforderungen an die Bonität des Kreditnehmers und die damit verbundenen Risikoaufschläge festgelegt?
Wie wurde dies kontrolliert?
Wenn nein, warum nicht?
7. Haben bei der Kreditvergabe im Rahmen der Bonitätsprüfung die österreichischen Kreditinstitute erhoben, ob Kreditnehmer über genügend Reserven bei Einkommen und/oder Vermögen verfügen, um bei Wechselkursänderungen einen erhöhten Kreditrückzahlungsbetrag auf Euro-Finanzierungsbasis bedienen und tilgen zu können? Wenn nein, warum nicht?
8. Haben alle österreichischen Kreditinstitute der Bonität der KreditnehmerInnen angemessene Schwellwerte für die laufende Kreditüberwachung hinsichtlich des Wechselkursrisikos festgelegt?
Wie wurde dies kontrolliert?
Wenn nein, warum nicht?
9. Haben alle österreichischen Kreditinstitute über ein Verfahren verfügt, welches diese in die Lage versetzt, die Marktentwicklungen - insbesondere im Hinblick auf Wechselkurse, Zinssätze sowie Sicherheiten - laufend zu erfassen und deren Auswirkungen auf das Bankrisiko (aushaftendes Obligo abzüglich anrechenbarer Sicherheiten) des Einzelfremdwährungskredits sowie des Gesamtfremdwährungskreditportfolios möglichst frühzeitig aufzuzeigen?
Wie
wurde dies kontrolliert?
Wenn
nein, warum nicht?
10. Haben die österreichischen Kreditinstitute zumindest jährlich anhand eines aussagekräftigen Stresstests die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf das Fremdwährungskreditportfolio berechnet bzw. eine Einschätzung vorgenommen?
Wie wurde dies kontrolliert?
Wenn nein, warum nicht?
11. Haben alle österreichischen Kreditinstitute zumindest jährlich den Betrag des Fremdwährungskreditportfolios zum Gesamtertrag des Kreditinstitutes erhoben oder eine Schätzung vorgenommen?
Wie
wurde dies kontrolliert?
Wenn nein, warum nicht?
12. Wie haben die
österreichischen Kreditinstitute die Möglichkeit, Kredite, bei denen
die Wechselkursrisiken vollständig bis zum Laufzeitende des Kredites durch
Absicherungsinstrumente beseitigt wurden oder bei denen die Bonität der
Kreditnehmers zu wesentlichen Teilen aus Einkünften und/oder Vermögen
in der Kreditwährung zurückzuführen
ist, von der Anwendbarkeit dieser FMA-Mindeststandards auszunehmen, Gebrauch gemacht?
Welche Erkenntnisse liegen dazu vor?