1096/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

 

betreffend die Verwirklichung des Kulturabkommens zwischen Österreich und Slowenien.

 

 

Seit dem 1. Mai 2002 besteht ein Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien. Die Gültigkeit desselben ist mit 31.12.2012 begrenzt.

Dieses Abkommen soll die rechtliche Gleichstellung der deutschen Volksgruppe, die etwa 3600 Personen zählt, mit der ungarischen und italienischen Minderheit in Slowenien vorantreiben. Bisher hat dieses Abkommen allerdings keine Verbesserung der Lage der deutschen Volksgruppe gebracht.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten  folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wer sind die aktuellen Vertreter des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in der Gemischten Kommission?

 

  1. Wann fand die 1. Tagung der Gemischten Kommission statt?
  2. Welche Ergebnisse gab es?

 

  1. Laut Artikel 20 des Kulturabkommens hat zumindest alle drei Jahre eine Tagung stattzufinden. Die 2. Tagung fand im Mai 2007 statt. Warum findet die nächste Tagung erst in der 2. Hälfte 2011 statt?

 

  1. Welche Tagesordnungspunkte werden von Seiten der österreichischen Vertreter vorgeschlagen werden?

 

  1. Wird im Rahmen dieser Tagungen die Aufhebung der völkerrechtswidrigen AVNOJ-Beschlüsse gefordert werden?