10963/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Steuerstundungen im Rahmen der Gruppenbesteuerung

 

Österreich steht vor der Herausforderung, sein Budget zu sanieren. Die Bevölkerung und insbesondere der Mittelstand sehen sich mit Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen konfrontiert. Doch Finanzwelt und Großkonzerne bleiben verschont.

 

Die Gruppenbesteuerung ist als Standortvorteil grundsätzlich zu begrüßen. Ihre konkrete rechtliche Gestaltung ist jedoch partiell zu hinterfragen bzw. zu reformieren. Die Gruppenbesteuerung wäre in ihrem Anwendungsbereich auf Staaten zu beschränken, die entweder der Europäischen Union oder dem EWR angehören; dadurch können Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Ermittlung des zuzurechnenden steuerlich maßgebenden ausländischen Verlustes garantiert werden. Derzeit besteht kaum Möglichkeit, Missbrauch zu attestieren und zu verhindern. Großkonzernen wie Banken und Versicherungen soll es nicht mehr ermöglicht werden, ausländische Verluste – insbesondere aus dem risikoreichen Ostgeschäft – über einen langen Zeitraum im Inland verwerten zu können, ohne dass es in einem absehbaren Zeitraum zu einer Nachversteuerungspflicht kommt; dadurch kommt es nämlich zu einer Steuerstundung über unverhältnismäßig viele Jahre. In diesem Zusammenhang sollte eine Nachversteuerung der im Inland verwerteten ausländischen Verluste spätestens nach drei Jahren zu erfolgen haben. Die daraus lukrierten Steuereinnahmen würden den Mittelstand und die Bevölkerung entlasten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch ist das derzeitige Volumen (Stand vom 1. März 2012) an im Rahmen der Gruppenbesteuerung gestundeten (= noch nicht nachversteuerten) Steueraufkommen?

 

2.    Wie hat sich dieses seit der Einführung der Gruppenbesteuerung in absoluten Zahlen entwickelt?

 

3.    Wie hoch ist das gestundete (= noch nicht nachversteuerte) Steueraufkommen im Bereich des Finanzsektors (aufzuschlüsseln nach Instituten)?

 

4.    Wie hoch ist das gestundete (= noch nicht nachversteuerte) Steueraufkommen im Bereich der Industrie (aufzuschlüsseln nach Unternehmen)?

 

5.    Wie hoch ist das gestundete (= noch nicht nachversteuerte) Steueraufkommen im Bereich klein- und mittelständischer Unternehmen?

 

6.    Wie hat sich dieses seit der Einführung der Gruppenbesteuerung in absoluten Zahlen entwickelt?

 

7.    Wie hoch ist das gestundete (= noch nicht nachversteuerte) Steueraufkommen im Bereich von Unternehmen mit einem Umsatz unter fünf Millionen Euro?

 

8.    Wie hat sich dieses seit der Einführung der Gruppenbesteuerung in absoluten Zahlen entwickelt?

 

9.    Wie hoch ist das gestundete (= noch nicht nachversteuerte) Steueraufkommen im Bereich von Unternehmen mit einem Umsatz zwischen fünf und 50 Millionen Euro?

 

10. Wie hat sich dieses seit der Einführung der Gruppenbesteuerung in absoluten Zahlen entwickelt?

 

11. Wie hoch ist das gestundete (= noch nicht nachversteuerte) Steueraufkommen im Bereich von Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 50 und 250 Millionen Euro?

 

12. Wie hat sich dieses seit der Einführung der Gruppenbesteuerung in absoluten Zahlen entwickelt?

 

13. Wie hoch ist das gestundete (= noch nicht nachversteuerte) Steueraufkommen im Bereich von Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 250 und 1.000 Millionen Euro?

 

14. Wie hat sich dieses seit der Einführung der Gruppenbesteuerung in absoluten Zahlen entwickelt?

 

15. Wie hoch ist das gestundete (= noch nicht nachversteuerte) Steueraufkommen im Bereich von Unternehmen mit einem Umsatz jenseits einer Milliarde Euro?

 

16. Wie hat sich dieses seit der Einführung der Gruppenbesteuerung in absoluten Zahlen entwickelt?

 

17. Welchen Einfluss hat die im Rahmen der Gruppenbesteuerung bestehende Möglichkeit der Firmenwertabschreibung auf das Steueraufkommen in absoluten Zahlen?

 

18. Welches Volumen des gestundeten (= noch nicht nachversteuerte) Steueraufkommen entfällt auf Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR (aufgeschlüsselt nach Staaten)?