10964/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kickl, Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Bericht des Rechnungshofes: Spitzensportförderung und Maßnahmen im Zusammenhang mit Team Rot-Weiß-Rot

 

 

Der RH überprüfte von Juli bis September 2010 im BMLVS das Spitzensportförderungsprogramm Team Rot–Weiß–Rot des BMLVS, insbesondere die zugehörige Informationskampagne und die Förderungsabwicklung.

Prüfungsziel war die Beurteilung des Systems der Spitzensportförderung des Bundes sowie die Überprüfung der Effektivität und Wirkungsorientierung des Spitzensportförderungsprogramms Team Rot–Weiß–Rot.

 

Laut dem Bericht des Rechnungshofes war die Spitzensportförderung kein eigener abgegrenzter und homogener Förderungsbereich, die dafür eingesetzten Mittel stammten aus verschiedenen Programmen und Budgetposten der Allgemeinen und Besonderen Sportförderung. Daher fehlte eine Gesamtübersicht über alle vom Bund insgesamt für den Spitzensport aufgewendeten Mittel.

Für das aus den Mitteln der Allgemeinen Sportförderung finanzierte Spitzensportförderungsprogramm Team Rot–Weiß–Rot wurden im Jahr 2010 rd. 4,08 Mill. EUR aufgewendet. Eine Informationskampagne, die wenig zum eigentlichen Ziel — nämlich die Aufklärung über die Gefahren von Doping und zur Förderung des aktiven Sports — beitrug, finanzierte des BMLVS mit 545.000 EUR aus umgewidmeten Fördergeldern. Die insgesamt für diese Kampagne bis Ende 2010 aufgewendeten Mittel in der Höhe von rd. 1,24 Mill. EUR setzte das BMLVS vorrangig für die Bekanntmachung des Teams Rot–Weiß–Rot ein.

 

Zu den abschließend vom Rechnungshof ausgesprochenen 26 Empfehlungen richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wird die vom Rechnungshof empfohlene Evaluierung des Mittelbedarfs im Bereich der Sportförderung vorliegen?


2.    Wie stehen Sie zur Empfehlung des Rechnungshofes, die Förderung des Spitzensports nur über ein einzelnes spezielles Förderungsprogramm vorzunehmen, um eine eindeutige Zuordnung der ausbezahlten Mittel zu gewährleisten und so einen Überblick über die vom Bund insgesamt für Spitzensport ausbezahlten Fördermittel zu ermöglichen?

3.    Werden Sie sich dafür einsetzen, die Entscheidungsbefugnisse über die Mittelvergabe für sämtliche Förderungen des Spitzensports beim BMLVS zusammenzuführen und die Entscheidungsstrukturen zu vereinheitlichen?

4.    Wie und ab wann werden Sie sicherstellen, dass sämtliche einem Bundes–Fachverband zuerkannten Fördermittel im Rahmen von Evaluierungs– und Perspektivengesprächen erörtert und zweckgewidmet konkreten Maßnahmen zugeordnet werden?

5.    Ist der Aufbau eines Kennzahlensystems mit aussagekräftigen Indikatoren, wie z.B. Anzahl von Sportlern auf festgelegtem Leistungsniveau, geplant?

6.    Wenn ja, bis wann soll das Kennzahlensystem erstellt sein?

7.    Wenn nein, weshalb erachten Sie diese Empfehlung des Rechnungshofes als nicht sinnvoll?

8.    Werden die Mittel künftig bereits bei der Budgetplanung den Maßnahmenbereichen bzw. Sportarten zugeordnet und damit Schwerpunkte in der Förderung gesetzt werden?

9.    Wird es künftig im Hinblick auf eine effiziente Spitzensportförderung eine Konzentration der Mittel geben?

10. Wird man künftig mit den Bundes–Fachverbänden ein mehrjähriges Gesamtkonzept erstellen?

11. Wann wird es zu einer Evaluierung der derzeit sehr unterschiedlichen Förderung von männlichen bzw. weiblichen Spitzensportlern kommen?

12. Bis wann wird man entsprechend den Anregungen des Rechnungshofes ein webbasiertes Antragsformular einführen?

13. Inwieweit sind Änderungen in Bezug auf die Zusammensetzung des Beirates für Spitzensportförderung geplant?

14. Inwieweit wird man die Abwicklung der Förderung über ein elektronisches Verfahren forcieren, um die Gegenzeichnung der Förderungszusage durch den Förderungswerber zu gewährleisten und um so zu verhindern, dass durch bloße einseitige Förderungszusagen seitens des BMLVS die Kenntnisnahme des Förderungsnehmers über die ihm mit der Förderung auferlegten Bedingungen und Auflagen nicht sichergestellt ist?

15. Werden Sie die externen Förderungsprojektbegleiter entsprechend den Anregungen des Rechnungshofes abschaffen und die laufende Begleitung und Kontrolle der Förderungsprojekte wieder über die Sportsektion des BMLVS abwickeln?

16. Werden Sie die Abrechnungstermine für Förderungen künftig so vorsehen, dass frühere Förderungen vor weiteren Förderungsauszahlungen abgerechnet werden können?

17. Wann werden Sie ein automationsunterstütztes Abrechnungs– und Rückforderungsverfahren einrichten?

18. Inwieweit werden Sie künftig dem Institut für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung (IMSB) nur mehr eine Jahressubvention zur Abgeltung aller zu erbringenden Leistungen gewähren, welche eine für die Organisation und Koordination erforderliche knappe Basisförderung umfasst?

19. Werden Sie die Statuten des IMSB dahingehend ändern, dass das Vereinsvermögen des IMSB im Falle der Vereinsauflösung an das BMLVS zugeführt wird?


20. Wird man künftig vom IMSB Zeitaufzeichnungen und Einsatzpläne verlangen, welche die tatsächliche Leistungserbringung für das IMSB bzw. die IMSB Consult GmbH dokumentieren?

21. Wird man künftig bei der Zuerkennung von Fördermitteln angefallene Gewinne berücksichtigen und die gewährten Fördermittel entsprechend reduzieren, um den Einsatz der Bundesmittel möglichst gering zu halten?

22. Wird es im Zusammenhang mit dem Förderungsprojekt Medical Pool sollte eine Vereinheitlichung der Mittelvergabe geben?

23. Welche weiteren Maßnahmen werden Sie aufgrund der Rechnungshofprüfung setzen?