10965/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Truppenübungsplatz Seethaler Alpe

 

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat einen allgemeinen Aufnahmestopp betreffend Personalaufnahme neu verfügt. Gemäß vorliegender Information wird dieser Aufnahmestopp umgangen und zwar dadurch, dass Leiharbeiter beschäftigt werden. Dies trifft insbesonders beim Truppenübungsplatz Seethaler Alpe zu, wo durch die Pilotprojekte Grundwehrdiener nur noch in der militärischen Ausbildung anwesend sein werden. Es sollen 4-6  Leiharbeiter beschäftigt werden. Überdies werden täglich 4 Freigänger aus dem Gefängnis Leoben zugeführt und zwar mit der Eisenbahn von Leoben nach Judenburg, von Judenburg mit Heeres KFZ abgeholt und auf die Seethaler Alpe hinaufgebracht  und zwar bis 17.00 Uhr und sodann wieder mit dem Heeresfahrzeug zur Bahnstation Judenburg gebracht von Judenburg wieder zurück nach Leoben ins Gefängnis. Diese Maßnahmen werden insgesamt zur Verwirklichung der Anfrage des Ministers getroffen die Seethaler Alpe präsenzdienerfrei  zu führen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Leiharbeiter zu welchen Kosten werden auf der Seethaler Alpe beschäftigt?
  2. Was ist der Gegenstand ihres Auftrages, welche Verrichtungen müssen sie auf der Seethaler Alpe vollbringen?
  3. Ist die Zuführung von Gefängnisfreigängern nunmehr eine Dauereinrichtung oder eine vorübergehende Maßnahme.
  4. Wie viele Kosten erwachsen daraus dem Bundesministerium für Landesverteidigung?
  5. Welche Kosten sind dem Freigänger zu bezahlen.
  6. Welche Transportkosten fallen an und welche Kosten sind gegebenenfalls dem Bundesministerium für Justiz zu ersetzen?
  7. Für welche Tätigkeiten werden diese Freigänger eingeteilt?
  8. Welcher dienstlichen Kontrolle unterliegen die Freigänger und die Leiharbeiter.

  1. Gibt es eine disziplinäre Verantwortung und auf welche Weise wird die Ordnungsgemäßheit der Dienstverrichtung sicher gestellt?
  2. Gibt eine sozialrechtliche Absicherung und auf welche Weise wird diese gegebenenfalls sichergestellt?
  3. Sind die Leiharbeiter und Gefängnisfreigänger im militärischen Dienstbetrieb im engeren Sinn eingegliedert?
  4. Wenn ja, welche Vorkehrungen gibt es für die Vermeidung der Möglichkeit, dass die als Zivilisten nicht dem militärischen Dienstbetrieb eingegliederten Gefängnisfreigänger den militärischen Dienstbetrieb nicht stören?
  5. Sind betreffend des Dienst- und Schießbetriebes auf der Seethaler Alpe alle Vorkehrungen zur Sicherung von Personen ergriffen worden?
  6. Sind Absperrdienste eingerichtet worden?
  7. Gibt es technische Schutzmaßnahmen, die die  Mannschaftstätigkeit der Absperrdienste adäquat ersetzen und welche Kosten sind für solche Anlagenrichtungen entstanden?
  8. Was sind die Kosten der Wartung von solchen Anlagen? Auf welche Lebensdauer sind sie angelegt?
  9. Wie und welche Vorkehrungen sind getroffen bei Beobachtung (mittels Videoanlage), dass ein Wanderer in den Sperrbereich eindringt?
  10. Mit welchen Maßnahmen hindert man im konkreten Fall einen Touristen in gefährliches Terrain einzudringen?
  11. In welchen anderen Kasernen kommen noch Haftfreigänger zum Einsatz?