10966/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung (KRBV) - Folgeanfrage

 

 

In der parlamentarischen Anfrage 9837/J (XXIV. GP)[1] betreffend Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung (KRBV) wurden die möglichen positiven Effekte dieser Verordnung bereits hervorgehoben. Diese Verordnung ermöglicht es, Informationen über Investition, Finanzierung und Liquidität der Krankenanstalten bundeseinheitlich zu erheben und im Gesundheitsministerium als zentrale Stelle zusammenzuführen. Durch diese vereinheitlichte Darstellung des Vermögens und des Kapitals sowie der Einnahmen und Ausgaben existiert Zahlenmaterial, welches eine gewisse Vergleichbarkeit der einzelnen Berichte und somit der Krankenanstalten an sich ermöglicht. Darüber hinaus können finanzierungsrelevante Schlüsse gezogen werden, die zum nachhaltigen Erhalt des Gesundheitswesens in Österreich herangezogen werden können.

In der entsprechenden schriftlichen Beantwortung 8808/AB (XXIV.GP)[2] wurde auf die Fragen der Evaluierung und der daraus resultierenden Handlungsempfehlungen nachfolgende Auskunft erteilt:

Es “…wurden notwendige Adaptierungserfordernisse festgestellt, die derzeit bearbeitet werden. Zielsetzung ist es insbesondere, eine einheitliche Vorgehensweise bei der Berichterstellung und damit eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erreichen, soweit dies trotz unterschiedlicher Finanzierungsstrukturen in den einzelnen Bundesländern möglich ist. Eine valide inhaltliche Evaluierung kann wegen der Natur der Informationen jedoch für ein einzelnes Jahr noch nicht vorgenommen werden, sondern bedarf einer Zeitreihe von zumindest mehreren Jahren. Daher liegen derzeit auch noch keine Berichte im engeren Sinn (mit vergleichbaren Kennzahlen etc.) vor, aus denen valide Aussagen und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können…“

 

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.)   Welche Kosten entstanden im Jahr 2011 aus der Umsetzung dieser Verordnung?

 

2.)   Wurden im Rahmen der Adaptierungserfordernisse Überlegungen bezüglich spezieller Rechnungslegungsnormen für Krankenanstalten angedacht?

 

3.)   Welche weiteren Adaptierungserfordernisse wurden festgestellt und wurden diese bereits umgesetzt?

 

4.)   Wenn nein, warum nicht?

 

5.)   Aufgrund der Krankenanstalten-Kostenrechnungsverordnung 1996 (seit 2003 aktualisiert und unbenannt in Kostenrechnungsverordnung für  landesfondsfinanzierte Krankenanstalten) liegen seit Jahren umfassende Informationen bzw. Daten vor. Diese Informationen bzw. Daten aus den Kostenrechnungen gekoppelt mit den Rechnungs- bzw. Jahresabschlüssen ergeben zusammen ein detailliertes Bild über den wirtschaftlichen Zustand der Krankenanstalten. Wurden diese Informationen bzw. Daten bereits aufgearbeitet und  liegen nun Berichte im engeren Sinn vor?

 

6.)   Wenn ja, welche Handlungsempfehlungen können daraus abgeleitet werden?

 

7.)   Wenn nein, warum liegen noch immer keine Berichte vor?



[1] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_09135/fname_225584.pdf

[2] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_08808/fname_229347.pdf