10967/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.03.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Podgorschek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend der Jahresprämie der Freiwilligenmiliz
Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos hat am 23. Jänner 2012 die Pilotprojekte zur Professionalisierung des ÖBH präsentiert. Dabei wurde unter anderem festgelegt, dass jeweils eine Pionierkompanie als Freiwilligenmiliz in Niederösterreich und Salzburg aufgestellt wird. Insgesamt soll damit die Miliz gestärkt und attraktiver sowie die Einsatzbereitschaft gesteigert werden, wobei mit dem Pilotprojekt „Freiwilligenmiliz“ Erfahrungswerte hinsichtlich der Rekrutierung, des Dienstes in einer Einheit der Freiwilligenmiliz und der Einsatzbereitschaft gewonnen werden sollen. (siehe BMLV)
Die Soldaten, die sich freiwillig melden, erhalten eine Jahresprämie von 5.000.- Euro.
Im Landesverteidigungsausschuss vom 01.03.12 richtete Abg. Elmar Podgorschek an Bundesminister Mag. Darabos die Frage, ob diese 5.000.- Euro noch versteuert werden müsse?
Dies wurde verneint.
Aufgrund dieses Sachverhalts richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Ist es richtig, dass diese geplante Jahresprämie von 5.000.- Euro nicht versteuert werden muss?
2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Steuerbefreiung gewährt?
3. Gab es diesbezüglich bereits Gespräche oder Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport?