10971/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Sparpaket in der Landwirtschaft“

 

Betrachtet man das 26 Milliarden-Sparpaket aus landwirtschaftlicher Sicht, so werden bei den österreichischen Bauern doch stattliche 2 Milliarden €  (ca. 7,8 %) eingespart. Dies geschieht im Agrarbereich mittels tatsächlichen Kürzungen und Belastungen (Abschaffung des Agrardiesels, Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge, neue Immobilienbesteuerung und Umwidmungsabgabe, Erhöhung der Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, usw.), während beispielsweise beim öffentlichen Dienst lediglich „keine Erhöhungen“ vorgenommen werden.

Außerdem wird das Leben des Landwirts erschwert, indem der Berufsschutz, ab dem man bei Berufsunfähigkeit in Pension gehen kann, von derzeit 57 auf 60 Jahre erhöht wird.

Zusätzlich dazu müssen die Landwirte auch viele anderen Maßnahmen, wie etwa die halbierte Förderung fürs Bausparen und viele andere in diesem SPÖ-ÖVP-Sparpaket vorgeschlagen, mittragen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele  landwirtschaftliche Betriebe haben den sog. „Agrardiesel“ in den letzten 5 Jahren in Anspruch genommen?

 

2.    Ab wann kann kein Agrardiesels mehr beantragt werden?

 

3.    Wie hoch waren die Kosten des „Agrardiesels“ in den letzten fünf Jahren?

 

4.    Wie hoch wird die zusätzliche Belastung für die Landwirtschaft durch die im „Sparpaket“ beschlossene vorzeitige Erhöhung der Pensionsversicherungsbeiträge bis 2016 sein? (aufgelistet nach Betrag und Jahr)?


5.    Im Zuge des von der Regierung vorgelegten „Sparpakets“ wird auch eine Änderung des Bundesgesetzes über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vorgeschlagen. Ab 1. Jänner 2013 kommt es zu einer ‚Erhöhung  der Abgabe um 50 Prozent. Die Abgabe wird von 400 v. H. auf 600 v. H. der Bemessungsgrundlage erhöht. Wie hoch wird die zusätzliche Belastung für die österreichischen Bauern durch diese Erhöhung ab 2013?

 

 

6.    Zukünftig sollen Erträge aus Grundverkäufen besteuert werden. Viele Landwirte werden davon betroffen sein. Wie berechnet man diese neue Steuer? (Beispiel anführen!)

 

 

7.    Wie hoch wird die Erhöhung der Grundsteuer – wie von ÖVP-Wirtschaftsminister Mitterlehner und ÖVP-Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer in der Tageszeitung „Kurier“ vom 17. Februar 2012 angekündigt – in den nächsten vier Jahren ausfallen?

 

8.    Können Sie ausschließen, dass in den nächsten fünf Jahren die Grundsteuer auf landwirtschaftliche Flächen erhöht wird?

 

9.     Wann kommt es zu einer Neufeststellung der Einheitswerte für die Bauern?

 

10. Welche finanziellen Auswirkungen wird laut ihrem Ministerium die Neufeststellung der Einheitswerte für die Bauern bringen?