10984/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Mobbingvorwürfe gegen Frau Dr. Evelyn Mayer

BEGRÜNDUNG

 

Die anfragenden Abgeordneten beziehen sich auf die Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vom 30.11.2011 (9260/AB 24. GP).

In der zitierten Anfragebeantwortung teilen Sie mit, dass es Ihnen ein großes Anliegen ist, Mobbing an Schulen abzustellen; die Duldung von Mobbing durch Vorgesetzte sei eine Dienstpflichtverletzung. Zutreffend sehen Sie im Verhalten der Führungskräfte einen wichtigen Faktor im Bereich der Mobbingprävention. Die anfragenden Abgeordneten teilen diese Haltung selbstverständlich ohne Einschränkung.

Nunmehr wurde bekannt, dass vier Lehrkräfte der HLW Biedermannsdorf mit Schreiben vom 29., 30. und 31.3.2011, alle adressiert an die Frau LSI Mag. Ronniger, schwere Vorwürfe wegen Mobbings an ihrer Dienststelle erhoben. Diese Vorwürfe liegen zum Teil bereits sieben Jahre zurück. Sie richten sich im Wesentlichen gegen die Direktorin der HLW Biedermannsdorf Dr. Evelyn Mayer, gegen die Administratorin Mag. H. sowie gegen die Direktorin der HLW St. Pölten, Mag. Z.. Unter anderem werden folgende Vorwürfe erhoben:

 


 


Die aufgezählten Vorwürfe sind nicht vollständig. Den anfragenden Abgeordneten ist bekannt, dass diese Vorwürfe mit Schreiben von Ende März 2011 an die Frau LSI Mag. Ronniger erhoben wurden. Den anfragenden Abgeordneten ist auch bekannt, dass diese Vorwürfe dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur spätestens im September 2011 bekannt wurden.

 

Als Leiterin der obersten Dienstbehörde obliegt Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, die Fürsorgepflicht für alle Ihre Mitarbeiter. Die erhobenen Vorwürfe können nicht unbeachtet bleiben; sollten sie zutreffen müssten ernste Konsequenzen gegen Frau Dir. Mayer, wohl aber auch gegen Frau Dir. Z. und Frau Mag. H. ergriffen werden; sollten diese Vorwürfe allerdings unbegründet sein, wären Konsequenzen für die genannten Lehrkräfte naheliegend. Ihre in der eingangs zitierten Anfragebeantwortung bekundete Absicht, entschlossen und konsequent gegen Mobbing in den Schulen einzuschreiten, veranlasst die unterfertigenden Abgeordneten daher zu folgender

ANFRAGE

 

1)    Wann wurden die geschilderten Vorwürfegegen Dr. Evelyn Mayer, Mag. Z. und Mag. H. den Verantwortlichen im Landesschulrat für Niederösterreich genau bekannt?

 

2)    Welche Maßnahmen wurden seitens des Landesschulrates für Niederösterreich getroffen?

 

3)    Wurden die genannten Lehrkräfte persönlich zu den von Ihnen erhobenen Vorwürfen befragt?
Wenn ja: konnte der Verdacht des Mobbings erhärtet werden?
Wenn nein: warum nicht?

 

4)    Wurden die beschuldigten Direktorinnen und die Administratorin zu einer Stellungnahme aufgefordert?
Wenn ja: wie haben sich diese verantwortet?
Wenn nein: warum nicht?

 

5)    Sollte der Landesschulrat für Niederösterreich auf Grund der erhobenen Vorwürfe keine Erhebungen eingeleitet haben: warum nicht?

 

6)    Wie wäre dieses Verhalten mit der von Ihnen versicherten engagierten Vorgangsweise gegen Mobbing in Schulen zu vereinbaren?

 

7)    Beabsichtigen Sie, gegen die Vorgesetzten, die diese Vorwürfe nicht aufgreifen und zum Anlass von Ermittlungen nehmen, dienstrechtliche Maßnahmen?


8)    Wann genau wurden die geschilderten Vorwürfe den zuständigen BeamtInnen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bekannt?

 

9)    Welche Maßnahmen wurden von den Organen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ergriffen, dem Vorwurf des Mobbings durch Vorgesetze nachzugehen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen?

 

10) Wurden Erhebungen durchgeführt, bzw. wurde auf die Durchführung solcher Erhebungen hingewirkt?

 

11) Welches Ergebnis haben diese Erhebungen gezeigt?

 

12) Konnten die Vorwürfe gegen Dr. Evely Mayer, Mag. H. und Mag. Z. erhärtet werden?
Wenn ja: welche Konsequenzen wurden gesetzt?

 

13) Sollten sich diese Vorwürfe als unbegründet herausgestellt haben: wird es Konsequenzen gegen die genannten Lehrkräfte geben?

 

14) Sollten von Ihrem Ministerium auf Grund der bekannt gewordenen Vorwürfe keine Maßnahmen getroffen worden sein: warum nicht?

 

15) Halten Sie eine Untätigkeit in derartigen Fällen für eine wirksame Bekämpfung von Mobbing?

 

16) Wird es gegen die Beamten, die trotz Kenntnis der Vorwürfe untätig geblieben sind, Konsequenzen geben?

 

17) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing zu werten, wenn LehrerInnen sich für ein Zuspätkommen rechtfertigen müssen?

 

18) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing zu werten, wenn LehrerInnen sich einen Film ansehen müssen?

 

19) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing zu werten, wenn LehrerInnen Prüfungsfragen 6 Tage vor der mündlichen Reifeprüfung einreichen müssen?

 

20) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing zu werten, wenn Mitglieder der Prüfungskommission bei Abwesenheit zurückgeholt werden?

 


21) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing zu werten, wenn LehrerInnen ihre Notengebung bei der Reifeprüfung vor der Kommission rechtfertigen müssen?

 

22) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing zu werten, wenn LehrerInnen, die dienstliche Mails nicht lesen, zu einem Gespräch in die Direktion geladen werden?

 

23) Ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bekannt, ob das für die Ladung verwendete rote DIN A4 Papier möglicherweise allergieauslösende oder hautreizende Stoffe beinhaltet? Wenn ja, werden Sie dafür Sorge tragen, dass hinkünftig nur gesundheitlich unbedenkliches Papier in Schulen Verwendung findet?

 

24) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing bzw. besondere Schikane zu werten, wenn die Klassenvorstände am ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien zu einer Konferenz um 7 Uhr früh geladen werden? Wenn ja, wäre eine verpflichtende Verlegung des Sitzungstermins in die letzte Ferienwoche vorzusehen?

 

25) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing zu werten, wenn bei der Stundenplanerstellung unter Berücksichtigung von Wünschen der LeherInnen auch „Straflochstunden“ anfallen?

 

26) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing bzw. Demütigung zu werten, wenn LehrerInnen auf Raumverbindlichkeiten hingewiesen werden?

 

27) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing bzw. Unzumutbarkeit zu werten, wenn Klassenvorstände bei der Reifeprüfung die Funktion einer/s SchriftführerIn einnehmen müssen?

 

28) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing zu werten, wenn Schularbeitstermine aus Gründen der mangelnden Raumkapazitäten auf unterrichtsfreie Samstage verlegt werden?

 

29) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing bzw. erhebliche zusätzliche Belastung zu werten, wenn LehrerInnen für geplante Abwesenheiten Inhalte für die Supplierstunden vorbereiten sollen?

 

30) Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Mobbing zu werten, wenn die Unterrichtsarbeit von LehrerInnen von Seiten Schulleitung kritisiert wird? Wenn ja, welche Möglichkeiten haben SchulleiterInnen auf eine positive Entwicklung der Unterrichtsleistung der LehrerInnen hinzuwirken?