10985/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Ermittlungen gegen einen Unschuldigen in Zusammenhang mit AnonAustria nach dem Verbotsgesetz

BEGRÜNDUNG

 

Am 14.10.2011 hat im Chatforum von AnonAustria der Chat-Teilnehmer „The_Dude“ Äußerungen getätigt, die möglicherweise gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Die Einträge können ironisch oder ernst gemeint sein, wobei das für die gegenständliche Anfrage irrelevant ist.

 

In weiterer Folge hat das BVT zu ermitteln begonnen. Der Fall trägt die Geschäftszahlen BVT-2-Ex/11970/2011 und U 0012 00. In geradezu halsbrecherischer Methodik wurde in einem Anlassbericht vom 23.12.2012 offensichtlich nach Anwendung von Überwachungsmaßnahmen behauptet, der Selbständige Michael R. wäre mit „The_Dude“ ident. So wurde in einem Mix aus allgemeinen Merkmalen und konstruierten Indizien versucht, die personelle Übereinstimmung von Michael R. und „The_Dude“ glaubhaft zu machen. Garniert mit einer erschreckenden Unkenntnis über die Funktionsweise sozialer Netzwerke im Internet kommt der unbedingte Willen der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck, jenseits der Faktenlage Michael R. als „The_Dude“ zu enttarnen.

 

Auf Basis des Anlassberichtes wird dann am 16.1.2012 ein Durchsuchungsbefehl vom Gericht unterfertigt und findet die Hausdurchsuchung am 26.1.2012 statt.

 

Um 06:45 wird Michael R. von der WEGA aus dem Bett geläutet und sofort am Treppengeländer fixiert. Vier Wega-Beamte in Sturmausrüstung, zwei Wega-Beamte in Zivilkleidung mit Sturmhaube, drei BVT-Beamte und zwei Beamte für elektronische Datensicherung werden dafür mobilisiert.

 

Im Anschluss an die Hausdurchsuchung erfolgt eine Einvernahme. Bereits 15 Tage (!) nach der Hausdurchsuchung wird das Verfahren eingestellt.

 


Spätestens jetzt ist klar, dass mit Michael R., ein vollkommen unschuldiger Staatsbürger ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten ist. Das wäre zu verhindern gewesen, wäre der Anlassbericht nicht tendenziös, schlecht recherchiert und weit neben der Faktenlage verfasst worden.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich der Verdacht, dass die Sicherheitsbehörden das Verbotsgesetz nur als Vorwand genommen haben, um so an die „Hintermänner“ von AnonAustria zu kommen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welche Überwachungsmaßnahmen wurden durch die Ermittlungsbehörden nach dem Sicherheitspolizeigesetz gegen Michael R. gesetzt?

2.    Welche Überwachungsmaßnahmen wurden durch die Ermittlungsbehörden nach der Strafprozessordnung gegen Michael R. gesetzt?

3.    Welche Überwachungsmaßnahmen wurden durch die Ermittlungsbehörden bei der Staatsanwaltschaft angeregt?

4.    Welche Rolle hat der Umstand gespielt, dass der mögliche Verstoß gegen das Verbotsgesetz im Zusammenhang mit AnonAustria gestanden ist?

5.    Haben bei den Ermittlungen Überlegungen eine Rolle gespielt, AktivistInnen von AnonAustria zu enttarnen?

6.    Hat es zum Zeitpunkt des Anlassberichtes verdichtete Hinweise gegeben, dass „The_Dude“ tatsächlich aus Krems oder Tulln kommt oder war eine unbeantwortete Frage in einem Chat-Forum der einzige Hinweis?

7.    Hat Michael R. zum Zeitpunkt des Anlassberichtes in Krems oder Tulln tatsächlich gelebt oder eine Meldeadresse gehabt?

8.    Ist überprüft worden, ob es sich auf dem angeführten Foto mit dem externen Kommentar „it’s the dude“ auf der Website von Michael R. tatsächlich um Michael R. handelt?

9.    Wenn ja, wie?

10. Worin bestand zum Zeitpunkt des Anlassberichtes der Zusammenhang zwischen einer möglichen Strafverfolgung nach dem Verbotsgesetz und der Behauptung „The_Dude“ könnte Michael R. sein, weil er als Mitarbeiter der Firma X. Zugang zum Zentralen Melderegister (ZMR) gehabt haben könnte und AnonAustria Testdatensätze aus dem ZMR veröffentlich hätte?

11. Ist es richtig, dass alleine aus der Tatsache, dass Michael R., früher Leiter des IT-Services von geizhals.at war und später ein Link auf geizhals.at, der von jedem der 270.000 geizhals.at-Usern stammen könnte – da er bereits öffentlich war – zu von AnonAustria gehackten Daten gepostet wurde, im Anlassbericht als Hinweis genommen wurde, dass Michael R. „The_Dude“ wäre?


12. Wie wird in den Akten die Behauptung des Anlassberichtes, dass der Betreiber des Twitter-Accounts von AnonAustria 27 Jahre alt wäre, belegt?

13. Woraus ergibt sich diese Annahme?

14. Im Anlassbericht wird die Behauptung aufgestellt, dass Michael R. über seinen Twitteraccount folgenden Tweet gesendet hat OH: „i mach jetzt a sql injection mit der ich das resultat krieg, dass i brauch“ (…) und das mit dieser Methode die Websites von SPÖ, FPÖ und Grünen gehackt worden wären, weshalb dies als Hinweis zu Michael R. zu werten wäre. Haben sie fachlich überprüft, ob die Kenntnis von SQL-Injections zum Grundwissen von Personen gehört, die als Entwickler oder Betreiber von Web-Software tätig sind?

15. Wenn ja, warum wird dieser allgemeine Umstand dann als Indiz dafür angeführt, dass Michael R. „The_Dude“ wäre?

16. Das im Tweet verwendete Kürzel „OH“ steht in der „Twittersprache“ für „overheard“ also mitgehört, was bedeutet, dass das Zitat nicht vom Tweetschreiber stammt, sondern er jemand zitiert. War ihnen zum Zeitpunkt des Anlassberichts bekannt, was „OH“ heißt?

17. Wenn nein, warum hat man das nicht überprüft?

18. Wenn ja, warum wurde das im Anlassbericht ignoriert und damit der Sachverhalt verzerrt dargestellt?

19. Unabhängig von den Fragen 15-17, wäre es strafrechtlich tatsächlich relevant, wenn Michael R. seinen Geräten altgermanische Namen gegeben hätte, und wäre es damit naheliegend, dass er als "The_Dude" einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz begangen hätte?

20. Halten sie den Umstand für vertretbar, dass unüberprüft im Anlassbericht die Tatsache, dass „The_Dude“ Polizeikontakte hat und Michael R. einen (!) Google+ -Freund im Innenministerium hat, ein ernsthaftes Indiz dafür sind, dass Michael R. „The_Dude“ wäre?

21. Im Anlassbericht wird der Umstand, dass AnonAustria einen IRC-Chat Channel zur Kommunikation nutzt und Michael R. eine IRC Emailadresse(sic!) hätte, als ein weiterer Beleg dafür gewertet, dass es sich bei Michael R. um „The_Dude“ handelt. Tatsächlich handelt es sich aber um keine Emailadresse. Wurde überprüft, ob es sich bei „Robe@IRCnet“  tatsächlich um eine E-Mailadresse handelt?

22. Wenn nein, warum wird das im Anlassbericht ohne Ermittlungen behauptet?

23. Wenn ja, warum wird das dann im Anlassbericht wahrheitswidrig behauptet?

24. Es wird behauptet, dass Michael R. genau wie „The_Dude“ 15 Minuten von der Arbeit nach Hause bräuchte. Als Arbeitsadresse wird eine Anschrift im 1. Wiener Bezirk angenommen. Wurde überprüft, ob Michael R. tatsächlich an dieser Adresse arbeitet?

25. Wenn ja, warum wurde dann übersehen, dass die tatsächliche Arbeitsstätte im 7. Wiener Bezirk liegt und somit angestellte Weg-Zeit-Diagramme im Anlassbericht vollkommen aussagelos sind?


26. Als weiteres Indiz wird im Anlassbericht der Umstand benannt, dass sowohl Michael R. als auch AnonAustria auf Twitter mit einem Twitter-User „MacLamon“ kommunizieren. Ist den Sicherheitsbehörden bekannt, dass in Österreich rund 35.000 Twitter-Accounts bestehen und auf Grund des Netzwerkcharakters von Twitter zahlreiche ÖsterreicherInnen teilweise idente Follower zu AnonAustria haben?

27. Warum soll der Umstand, dass Michael R. und AnonAustria zumindest einen gemeinsamen Follower haben, ein Indiz dafür sein, dass Michael R. und „The_Dude“ ident wären, wie im Anlassbericht behauptet wird?

28. Warum ist der Umstand, dass auf Twitter von AnonAustria ein Routerpassword des Provider SilverServers publiziert wird, sich MacLamon über die Übernahme von SilverServer durch Tele 2 beschwert und Michael R. diese Aussagen relativiert, ein Hinweis, Michael R. und „The_Dude“ ein und dieselbe Person sind?

29. Im Anlassbericht wird behauptet, dass zwei beobachtete Autofahrten von Michael R. mit der Abwesenheit von „The_Dude“ in einem Chatforum zusammenfallen würden. Obwohl zugegeben wird, dass teilweise doch Chatbeiträge von „The_Dude“ in dieser Zeit geschrieben wurden, wird in geradezu übertriebener Weise behauptet, dass dieser Umstand das Übereinstimmen von Michael R. und  „The_Dude“ unterstreicht. Kann ausgeschlossen werden, dass auch andere Personen in diesem Zeitraum durch Tätigkeiten verhindert gewesen waren Chatbeiträge zu verfassen, während „The_Dude“ im Chatforum nicht aktiv war?