10990/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend FIMBAG, Kosten und Vorstand

BEGRÜNDUNG

 

Laut den Berichten gem. § 6 FinStaG, zuletzt dem Quartalsbericht 4/2011 vom 31.1.2012, erhält die FIMBAG zweimal jährlich ein Treuhandentgelt. Im Gesetz ist nicht geregelt, wer für die FIMBAG aufkommt und wie die Leistungen berechnet werden. Stattdessen steht im § 3 Abs 2 FinStaG, dass der Finanzminister nähere Grundsätze, insbesondere Bestimmungen über ein Entgelt, zu bestimmen habe.

Die Bundesregierung hat - laut FinStaG - ein Vorschlagsrecht bei der Bestellung der Vorstände und Aufsichtsräte der FIMBAG. Laut Anfragebeantwortung 1319/AB hat sie dabei „die persönlichen und fachlichen Qualifikationen dieser allgemein anerkannten Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens“ zugrunde gelegt.
Am 29. November letzten Jahres wurde aber bekannt, dass die Staatsanwaltschaft im Zuge von Korruptionsermittlungen gegen den gesamten derzeitigen und ehemaligen Aufsichtsrat der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH und damit gegen einen der beiden Vorstände der FIMBAG ermittelt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie lauten die Bestimmungen, die der Finanzminister gemäß § 3 FinStaG erlassen hat?

2)    Hat die ÖIAG Aufwendungen für die FIMBAG zu tragen, und wenn ja, welche?

3)    Erhält die ÖIAG unter dem Titel FIMBAG eine Kostenrefundierung vom BMF, und wenn ja, in welcher Höhe?

4)    Unter welchen VA-Ansätzen des Budgets werden die Aufwendungen für die FIMBAG bzw. deren Leistungen im Budget verbucht?

5)    Wie schlüsseln sich die Aufwendungen für die FIMBAG bzw. deren Leistungen auf?

6)    Ist auf Grund der laufenden Ermittlungen gegen ein Vorstandsmitglied der FIMBAG geplant, den Vorstand ganz oder teilweise neu zu besetzen?

7)    Wird es zu einer Neubesetzung im Falle einer Anklageerhebung kommen?

8)    Oder wird es erst nach einer Verurteilung zu einer Neubesetzung kommen?