10996/J XXIV. GP
Eingelangt am
12.03.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Position der Bundesregierung zu Energieeffizienz. In Österreich Wasser predigen und in Brüssel Wein trinken?
Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um mindestens 20% zu erhöhen. Diese Einsparungen sind essentiell für den Umstieg in eine nachhaltige und atomstromfreie Energieversorgung sowie zur Bekämpfung des Klimawandels. Allerdings müssen die EU Mitgliedsstaaten ihre Anstrengungen verdoppeln, da nach derzeitigen Prognosen die Effizienzgewinne bei weitem nicht ausreichen werden. Aus diesem Grund präsentierte die Europäische Kommission im Juni 2011 ihren Vorschlag (KOM/2011/370/FINAL) für eine neue Energieeffizienz Richtlinie (EED), die seitdem von den Europäischen Institutionen diskutiert wird.
Der Anteil der Atomenergie am Gesamtenergieverbrauch in Europa beträgt 13,4% (EU Kommission). Mit der Erhöhung der Energieeffizienz um mindestens 20% und der konsequenten Förderung Erneuerbarer Energien wäre der Ausstieg aus der Atomenergie somit für die meisten Länder problemlos möglich. Verpflichtende Ziele und Maßnahmen in der Energieeffizienz Richtlinie sind daher ein Kerninstrument für den europaweiten Atomausstieg.
In seiner von den Regierungsparteien mehrheitlich angenommenen Entschließung vom 22. März 2011 (147/E XXIVGP) werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, sich „für verbindliche Energieeffizienzziele auf europäischer Ebene“ einzusetzen. Durch diese Entschließung hat die Bundesregierung somit einen klaren Auftrag in Bezug auf die österreichische Positionierung in den Verhandlungen zur Energieeffizienz Richtlinie erhalten.
Laut einer Meldung der APA vom 28. Februar 2012 versuchen die VertreterInnen der Österreichischen Bundesregierung verbindliche Energieeffizienzziele der Richtlinie stark zu verwässern. Österreich wolle, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, die seit 2000 getätigt wurden, für den Nachweis der Einsparungen angerechnet werden können. Laut dem zuständigen Berichterstatter des Europaparlaments gefährde diese Position den Erfolg der gesamten Richtlinie, da die Verbindlichkeit der Effizienzziele mit Rechentricks aufgeweicht würde.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) In welcher Weise sind Sie der Entschließung des Nationalrats vom 22. März 2011 (147/E XXIVGP) in Bezug auf den Einsatz für verbindliche Energieeffizienzziele in den bisherigen Verhandlungen der Energieeffizienz Richtlinie nachgekommen?
2) Welche Rolle spielt die Energieeffizienz Richtlinie aus Ihrer Sicht beim Europäischen Atomausstieg?
3) Haben Sie sich bzw. die Vertreter und Vertreterinnen ihres Ministeriums in den Ratsarbeitsgruppen, für die Anrechnung so genannter „early actions“ ab dem Jahr 2000 eingesetzt?
4) Wenn ja, mit welcher Begründung?
5) Wie hoch ist der Energie-Einspareffekt (angegeben in Mtoe) durch „early actions“ seit dem Jahr 2000 bis inkl. 2011 für den Zeithorizont bis 2020 in Österreich?
6) Wie hoch ist der gesamte Energie-Einspareffekt (angegeben in Mtoe) durch „early actions“ seit dem Jahr 2000 bis inkl. 2011 für den Zeithorizont bis 2020 in der EU?
7) Um wie viel (angegeben in eingesparter Primärenergie in Mtoe) würden sich Österreichs Energieeffizienzverpflichtungen bis 2020 verringern, wenn „early actions“ seit dem Jahr 2000 einberechnet werden können (im Vergleich zu einem Verbot der Einberechnung der „early actions“)?
8) Um wie viel (angegeben in eingesparter Primärenergie in Mtoe) würden sich die gesamten Energieeffizienzverpflichtungen aller EU Mitgliedsstaaten bis 2020 verringern, wenn „early actions“ seit dem Jahr 2000 einberechnet werden können (im Vergleich zu einem Verbot der Einberechnung der „early actions“)?
9) Mit wie viel zusätzlichen Treibhausgasemissionen in Österreich rechnen Sie durch die Einberechnung von „early actions“ bis 2020 im Vergleich zu einem Verbot der Einberechnung der „early actions“?
10) Mit wie viel zusätzlichen Treibhausgasemissionen in der EU rechnen Sie durch die Einberechnung von „early actions“ bis 2020 im Vergleich zu einem Verbot der Einberechnung der „early actions“?