11/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2008
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Überprüfung des Asylstatuses von asylberechtigten Tschetschenen
Die APA berichtete am 8.10.2008 folgendes:
„Stichwort: Tschetschenien
Utl.: Nach zwei Kriegen gilt Kaukasus-Republik heute als "befriedet"
„Wien (APA) - Tschetschenien ist offiziell eine autonome Republik im Bestand der Russischen Föderation. Jahrelang befand sich die nordkaukasische Region im Krieg mit Moskau. Rund 160.000 Menschen sind seit 1994 durch Krieg und an dessen Folgen gestorben, schätzt ein vom Kreml ernannter hochrangiger tschetschenischer Beamter, der Staatsratsvorsitzende Taus Dschabrailow. Heute gilt Tschetschenien unter der eisernen Faust Moskaus als "befriedet". Die Tschetschenen wählen am Sonntag ihr Regionalparlament. (...)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Tschetschenen stellten aufgegliedert auf die Jahre 2005, 2006 und 2007 einen Asylantrag in Österreich?
2. Wie viele Tschetschenen stellten von Jänner bis Oktober 2008 einen Asylantrag in Österreich?
3. Wie viele Asylverfahren von Tschetschenen, welche in den Jahren 2005, 2006 und 2007 einen Asylantrag gestellt haben und Asyl bekommen haben, wurden wieder aufgenommen und die angegebenen Asylgründe überprüft?
4. Wie viele Asylverfahren von Tschetschenen, welche 2008 einen Asylantrag gestellt haben und Asyl bekommen haben, wurden wieder aufgenommen und die angegebenen Asylgründe überprüft?
5. Wie vielen asylberechtigten Tschetschenen wurde auf Grund des nicht mehr Vorliegens von Asylgründen seit 2005 der Status des Asylberechtigten aberkannt?
6. Wie vielen subsidiär schutzberechtigten Tschetschenen wurde auf Grund des nicht mehr Vorliegens von dementsprechenden Gründen seit 2005 der Status aberkannt?
7. Wieviele Tschetschenen wurden seit dem Jahr 2005 wohin abgeschoben?