11005/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Unterhaltsvorschuss - Unterhaltssicherung für Kinder

Noch immer sind Alleinerzieherinnen besonders von Armut bedroht, negative Konse- quenzen daraus müssen vor allem die Kinder erleiden. Die Gründe sind vielfältig, einer davon sind die fehlenden Unterhaltsleistungen von den getrennt lebenden Vä- tern. Die Unterhaltsbevorschussung wurde mit der UVG-Novelle 2010 geändert. Laut der Homepage des Justizministeriums ist der Anfall an neuen Unterhaltsvorschuss- fällen um rund 30% angestiegen. Trotz der Änderung erhalten laut der Österreichi- schen Plattform für Alleinerziehende 17% der Kinder keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss.

Bereits im Regierungsabkommen von 2008 bis 2013 wurde unter dem Bereich "Fa- milienrecht" festgehalten, dass bestehende Lücken im Unterhaltsvorschussrecht ge- schlossen werden müssen. Die Unterhaltsansprüche sind so zu erweitern, dass eine Sicherung des Unterhalts von Kindern insbesondere aus getrennten Familien sicher- zustellen ist.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                  Wie viele minderjährige Kinder erhielten im Jahr 2011 einen Unterhaltsvor- schuss?

2.                  Wie viele UnterhaltsschuldnerInnen konnten den Unterhaltsvorschuss im Jahr 2011 nicht zurückzahlen?

3.                  Wie verhalten sich die Auszahlungen und Rückzahlungen im Jahr 2011?

4.                  Wie viele Verfahren bezüglich Unterhaltsvorschuss wurden im Jahr 2011 mangels Exekutionstitel abgewiesen?

5.                  Wie viele minderjährige Kinder erhielten im Jahr 2011 in den Bezirken Feldbach, Fürstenfeld und Bad Radkersburg einen Unterhaltsvorschuss?

6.                  Wie viele Verfahren bezüglich Unterhaltsvorschuss wurden im Jahr 2011 mangels Exekutionstitel in den Bezirken Feldbach, Fürstenfeld und Bad Radkersburg abgewiesen?

7.                  Inwieweit planen Sie als Folge der UVG-Novelle 2010, weitere Lücken zu schließen und eine Unterhaltssicherung für Kinder zu schaffen?