1105/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.03.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky, Herbert, Mayerhofer, Gartelgruber, DDr Königshofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Sittlichkeitsdelikte 2008
Die APA0227 vom 23. Februar 2009 berichtete:
„22-jähriger Pakistani wegen Vergewaltigung vor Tiroler Gericht
Utl.: Prozess voraussichtlich vertagt - Öffentlichkeit bei
Zeugeneinvernahme ausgeschlossen =
Innsbruck (APA) - Wegen einmal vollendeter und sechsmal versuchter Vergewaltigung hat sich am Montag ein 22-jähriger, verheirateter Pakistani vor einem Innsbrucker Schöffengericht verantworten müssen. Der bereits aufgrund geschlechtlicher Nötigung vorbestrafte Mann bekannte sich "teilweise schuldig". Nach dessen Einvernahme wurde die Öffentlichkeit zur Anhörung der Zeuginnen ausgeschlossen. Der Prozess werde auf unbestimmte Zeit vertagt, teilte Richter Peter Friedrich mit. Die Sachverständige war nicht anwesend.
In deren psychiatrischen Gutachten war von einer "psychischen Erkrankung" die Rede gewesen. "Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt schuldfähig, leidet aber an einer seelischen Abartigkeit höheren Grades", hatte Staatsanwalt Markus Knapp das Gutachten zitiert. Er beantragte die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Bis auf die Straftat der vollendeten Vergewaltigung einer Studentin in den Morgenstunden des 20. Juni 2008 könne sich der Angeklagte an die anderen sechs Vorfälle nicht erinnern. Der Oralverkehr mit der Frau sei damals "freiwillig" passiert, sie sei "bereit gewesen". Den Vorwurf, er habe die Studentin mit vorgehaltenem Tapeziermesser und der Drohung "er werde ihr den Hals aufschlitzen, sollte sie schreien oder die Polizei rufen" zur Handlung gezwungen, bestritt der 22-Jährige.
Laut Anklageschrift sei der Pakistani der Studentin im vergangenen Juni in einen Hauseingang gefolgt. Dort habe er sie mit dem Messer bedroht. Er habe sie am Arm erfasst und in den Keller gezogen, wo er die Frau zweimal zu einer geschlechtlichen Handlung zwang.
Zu derartigen Vorfällen bei Frauen sei es auch am 4., 19. 21., 22. und 23. Juni gekommen. "Diese Taten blieben beim Versuch, da sich die Opfer gewehrt haben", schilderte der Staatsanwalt.
Immer wieder hatte der Angeklagte während seiner Einvernahme den Dolmetscher um Rat gefragt, was er auf die Fragen des Richters antworten solle. Friedrich hatte den 22-Jährigen im Voraus darauf hingewiesen, dass ein Geständnis ein Milderungsgrund sei. Die Verteidigung hatte im Eröffnungsplädoyer gemeint, dass die Vorwürfe nicht zur Gänze bewiesen werden können. Der Strafrahmen liege bei einer Verurteilung zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Über welchen Aufenthaltstitel verfügt der Genannte?
2. Seit wann befindet sich der Genannte in Österreich?
3. Wie viele Sittlichkeitsdelikte wurden im Jahr 2008 angezeigt?
4. Wie viele Tatverdächtige konnten im Jahr 2008 im Zusammenhang mit Sittlichkeitsdelikten ermittelt werden, aufgegliedert auf Bundesländer, Nationalität, Aufenthaltsstatus und Delikt?
5. Wie viele der im Jahr 2008 in diesem Zusammenhang ermittelten Tatverdächtigen waren Wiederholungstäter?
6. Wie viele der im Jahr 2008 in diesem Zusammenhang ermittelten Tatverdächtigen waren anderweitig schon amtsbekannt?
7. Wie viele Personen wurden im Jahr 2008 Opfer von Sittlichkeitsdelikten, aufgegliedert auf die Bundesländer?
8. Wie viele angezeigte Fälle gemäß § 201 StGB gab es 2008?
9. Wie viele angezeigte Fälle gemäß § 202 StGB gab es 2008?
10. Wie viele angezeigte Fälle gemäß § 205 StGB gab es 2008?
11. Wie viele angezeigte Fälle gemäß § 206 StGB gab es 2008?
12. Wie viele angezeigte Fälle gemäß § 207 StGB gab es 2008?
13. Wie viele angezeigte Fälle gemäß § 207a StGB gab es 2008?
14. Wie viele angezeigte Fälle gemäß § 207b StGB gab es 2008?