11052/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen

BEGRÜNDUNG

 

Am 17. Februar 2012 wurden im Ö1 Morgenjournal die Ergebnisse einer Erhebung der Arbeiterkammer zur Angabe der Mindestentlohnung in Stellenanzeigen präsentiert. Während sich der Großteil der privaten Unternehmen bereits an die verpflichtende Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten hält, ist der Öffentliche Dienst noch säumig. Nur 25 Prozent der Öffentlichen Stellen würden sich an die Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten halten. Ein für den Öffentlichen Dienst beschämend geringer Anteil.

Dieses Ergebnis könnte darauf hindeuten, dass insbesondere jene Dienststellen, die keinem Bundesministerium nachgeordnet sind, die nötige Sorgfalt bei der Umsetzung der Vorschriften des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes vermissen lassen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Gibt es eine zentrale Stelle im Öffentlichen Dienst die Stelleninserate dahingehend überprüft, ob sie gesetzkonform sind? Falls ja, wo ist diese Stelle angesiedelt und von welchen Organisationen stammen die Stelleninserate, die dort überprüft werden?

2.    Können auch Dienststellen, die den Bundesministerien nicht nachgeordnet sind ihre Stelleninserate bei einer zentralen Stelle im Öffentlichen Dienst auf ihre Gesetzeskonformität hin überprüfen lassen? Falls ja, wie oft ist diese Möglichkeit seit Jahresbeginn in Anspruch genommen worden?

 

3.    Welche Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Einstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GlBG verpflichtet?

4.    Wie werden Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, über Neuerungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert?

5.    Gibt es im Bereich des Öffentlichen Dienstes ein Schulungsangebot zum Thema Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses Angebot auch an Dienststellen, die den Bundesministerien nicht nachgeordnet sind?

6.    Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht für den gesamten Öffentlichen Dienst finden regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?