11062/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen
BEGRÜNDUNG
Am 17. Februar 2012 wurden im Ö1 Morgenjournal die Ergebnisse einer Erhebung der Arbeiterkammer zur Angabe der Mindestentlohnung in Stellenanzeigen präsentiert. Während sich der Großteil der privaten Unternehmen bereits an die verpflichtende Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten hält, ist der Öffentliche Dienst noch säumig. Nur 25 Prozent der Öffentlichen Stellen würden sich an die Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten halten. Ein für den Öffentlichen Dienst beschämend geringer Anteil.
Dieses Ergebnis könnte darauf hindeuten, dass insbesondere jene Dienststellen, die keinem Bundesministerium nachgeordnet sind, die nötige Sorgfalt bei der Umsetzung der Vorschriften des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes vermissen lassen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1.
Welche
Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Angabe des
Mindestentgelts in Stelleinseraten nach § 7(5) B-GIBG
verpflichtet?
2.
Welche
Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, haben seit dem 01.01.2012
Stelleninserate veröffentlicht?
In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich
keine Angabe des
Mindestgehalts?
3.
Wurden durch die Zentralstelle ihres Bundesministeriums seit dem
01.01.2012
Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen dieser
Stelleninserate fand sich
keine Angabe des Mindestgehalts?
4. Welche Dienststellen im
Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Einstellung eines
Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GIBG verpflichtet?
5. Wie werden Dienststellen im
Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, über Neuerungen im Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz informiert?
6. Gibt es in Ihrem Ressort ein
Schulungsangebot zum Thema
Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses Angebot auch an
Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind?
7. Welche Schulungen zum Thema
Gleichbehandlungsrecht finden in Ihrem
Ressort regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?