11065/J XXIV. GP
Eingelangt am
16.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen
BEGRÜNDUNG
Am 17. Februar 2012
wurden im Ö1 Morgenjournal die Ergebnisse einer Erhebung
der
Arbeiterkammer zur Angabe der Mindestentlohnung in Stellenanzeigen
präsentiert. Während sich der
Großteil der privaten Unternehmen bereits an die
verpflichtende
Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten hält, ist der
Öffentliche
Dienst noch säumig. Nur 25 Prozent der Öffentlichen
Stellen würden sich an die Angabe der Mindestentlohnung in
Stelleninseraten halten. Ein für den
Öffentlichen Dienst beschämend geringer Anteil.
Dieses Ergebnis könnte darauf hindeuten, dass insbesondere
jene Dienststellen, die
keinem Bundesministerium nachgeordnet sind,
die nötige Sorgfalt bei der Umsetzung
der Vorschriften des
Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes vermissen lassen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1.
Welche
Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Angabe des
Mindestentgelts in Stelleinseraten nach § 7(5) B-GIBG
verpflichtet?
2.
Welche
Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, haben seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht?
In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?
3. Wurden durch die Zentralstelle ihres Bundesministeriums seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?
4.
Welche
Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind,
sind zur Einstellung eines
Einkommensberichts nach §
6a (4) B-GIBG verpflichtet?
5.
Wie werden
Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, über
Neuerungen im Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz
informiert?
6.
Gibt es in
Ihrem Ressort ein Schulungsangebot zum Thema
Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses Angebot auch an
Dienststellen, die dem Bundesministerium
nicht nachgeordnet sind?
7.
Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht finden in Ihrem
Ressort regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?