11065/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen

BEGRÜNDUNG

Am 17. Februar 2012 wurden im Ö1 Morgenjournal die Ergebnisse einer Erhebung
der Arbeiterkammer zur Angabe der Mindestentlohnung in Stellenanzeigen
präsentiert. Während sich der Großteil der privaten Unternehmen bereits an die
verpflichtende Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten hält, ist der
Öffentliche Dienst noch säumig. Nur 25 Prozent der Öffentlichen Stellen würden sich an die Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten halten. Ein für den
Öffentlichen Dienst beschämend geringer Anteil.

Dieses Ergebnis könnte darauf hindeuten, dass insbesondere jene Dienststellen, die
keinem Bundesministerium nachgeordnet sind, die n
ötige Sorgfalt bei der Umsetzung
der Vorschriften des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes vermissen lassen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Angabe des
Mindestentgelts in Stelleinseraten nach
§ 7(5) B-GIBG verpflichtet?

2.    Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, haben seit dem 01.01.2012 Stelleninserate ver
öffentlicht? In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?


3.       Wurden durch die Zentralstelle ihres Bundesministeriums seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?

 

4.       Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Einstellung eines
Einkommensberichts nach
§ 6a (4) B-GIBG verpflichtet?

5.       Wie werden Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem
Bundesministerium nicht nachgeordnet sind,
über Neuerungen im Bundes-
Gleichbehandlungsgesetz informiert?

6.       Gibt es in Ihrem Ressort ein Schulungsangebot zum Thema
Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses Angebot auch an
Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind?

7.       Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht finden in Ihrem
Ressort regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?