11067/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Abg. Dr. Peter Pilz und die Staatsanwaltschaft Wien

Den unterzeichneten Abgeordneten wurde folgender Sachverhalt berichtet:

Am 15. März 2012 um 16.45 Uhr fand im Lokal VIa des Parlaments eine informelle Besprechung der Fraktionsführer im laufenden Untersuchungsausschuss statt. Bei dieser Besprechung waren zunächst 5, später 6 Abgeordnete und weitere Personen, insgesamt mehr als 10 Personen anwesend. Die Tagesordnungspunkte 1 und 2, die gemeinsam diskutiert wurden, betrafen Fragen betreffend Abgeordnete im Untersuchungsausschuss, die von einer Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand als Beschuldigte geführt werden, sowie die von der Staatsanwaltschaft Wien, Herrn StA Wandt, zum Stichtag 24.2.2012 verfasste Liste über beschuldigte Abgeordnete, die laut Angaben des Abg. Dr. Pilz unrichtig sei, weil das darin enthaltene Verfahren gegen seine Person bereits seit einem Jahr eingestellt sei.

Im Zuge der Diskussion warf Abg. Dr. Peter Pilz dem Abg. Amon vor, dass dieser die Beschuldigtenliste der Staatsanwaltschaft, die Abg. Dr. Pilz als Beschuldigten enthält, nicht vorher auf Richtigkeit überprüft habe. Amon hätte sich doch bei der Staatsanwaltschaft informieren sollen, bevor er diesen Umstand öffentlich macht. In der Folge erklärte der Abg. Pilz wörtlich: Das habe ich auch getan. Ich habe mich bei der Staatsanwaltschaft auch vorher erkundigt, ob es das Verfahren gegen Amon wirklich gibt.“


Diese Aussage erscheint absolut glaubwürdig. Erst auf den erstaunten Einwand, die Staatsanwaltschaft dürfe solche Auskünfte doch gar nicht geben, versuchte Dr. Pilz abzuschwächen, er habe sich ja nur erkundigt, ob der Akt richtig zustande gekommen sei.

Mit dieser Bemerkung hat der Abg. Dr. Pilz offenbar völlig unmissverständlich und an Deutlichkeit nicht zu überbieten vor mehr als 10 Zeugen zum Ausdruck gebracht, dass er illegal eine Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft über das Strafverfahren gegen Abg. Amon eingeholt und auch erhalten hat, und dass eine solche Vorgangsweise für ihn ganz selbstverständlich ist.

Diese Aussage des Abg. Dr. Pilz bezichtigt offenbar die Staatsanwaltschaft bzw. den zuständigen Staatsanwalt einer schweren Straftat zum Nachteil des Abg. Amon und belastet den Abg. Dr. Pilz selbst als Anstifter. Falls jedoch Abg. Dr. Pilz bewusst die Unwahrheit gesagt hat, erscheint der Tatbestand der Verleumdung bzw. üblen Nachrede erfüllt. Dies ist dringend aufklärungsbedürftig.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Werden Sie aufgrund des in der Einleitung dieser Anfrage geschilderten Sachverhalts dafür sorgen, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen unbekannte Täter in der Staatsanwaltschaft Wien und gegen den Abg. Dr. Peter Pilz      eingeleitet werden?

2.       Werden Sie dafür sorgen, dass mit diesen Ermittlungen eine Staatsanwaltschaft außerhalb der Zuständigkeit der Oberstaatsanwaltschaft Wien betraut wird?