11071/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Strafanzeigen gegen Rechtsextremismus (3)“:
Am 19. Mai 2011 und am 15. Juni 2011 wurde von einem Computer einer dem BMI nachgeordneten Dienststelle, über den Router des BMI (IP-Adresse) 78.41.149.241 (vpn- vie01.bmi.gv.at) - auf die mit einem versteckten Code versehene Bilddatei, welche DDr. Werner Königshofer von einem anonymen Emailaccount an dessen Emailaccounts werner.koenigshofer@,fpoe.at und koenigs-tiger@gmx.at am 28. Jänner 2011 um 8:35 Uhr als Attachment zugeschickt worden war - zugegriffen, und zwar:
BMI Donnerstag, 19. Mai 2011, 07:37:00 AM (GMT+1:00), IP 78.41.149.241
BMI Mittwoch, 15. Juni 2011, 07:18:40 AM (GMT+1:00), IP 78.41.149.241
BMI Mittwoch, 15. Juni 2011, 07:27:36 AM (GMT+1:00), IP 78.41.149.241
BMI Mittwoch, 15. Juni 2011, 09:26:31 AM (GMT+1:00), IP 78.41.149.241
BMI Mittwoch, 15. Juni 2011, 12:44:36 PM (GMT+1:00), IP 78.41.149.241
Im Standard vom 18.3.2011 wurde DDr. Königshofer wie folgt zitiert: „Ich habe Informanten bei der Polizei.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1) Ist es richtig, dass es sich bei 78.41.149.241 (vpn-vie01.bmi.gv.at) um eine IP- Adresse handelt, die einer dem BMI nachgeordneten Dienststelle zugeordnet ist?
2) Um welche Dienststelle handelt es sich?
3) Ist Ihnen bekannt, dass am 19. Mai 2011 (07:37:00 Uhr) und am 15. Juni 2011, (07:18:40, 07:27:36, 09:26:31 und 12:44:36 Uhr) von dieser IP-Adresse auf das Email mit der fraglichen codierten Bilddatei zugegriffen wurde?
4) Wer hat den Auftrag für die Zugriffe erteilt?
5) Sind diese Zugriffe im Auftrag einer Staatsanwaltschaft erfolgt?
6) Wenn ja, welcher?
7) Im Rahmen welcher vom Gesetz dieser Dienststelle eingeräumten Befugnisse erfolgten diese Zugriffe?
8) Gegen wen richtete sich die Untersuchung?
9) Wurden die Ergebnisse dieser Untersuchungen in Schriftform festgehalten?
10) Wenn nein, warum nicht?
11) Wenn ja, zu welcher GZ?
12) Wie bewerten Sie diese Zugriffe im Hinblick auf die erst am 21. September 2011 aufgehobene Immunität des Beschuldigten DDr. Königshofer?
13) Haben Sie, unter anderem im Hinblick auf die öffentliche Äußerung DDr. Königshofers, er habe Informanten bei der Polizei, untersuchen lassen, wie die codierte Bilddatei in den Zugriffsbereich des mit der IP-Adresse arbeitenden Beamten gekommen ist?
14) Wenn nein, warum nicht?
15) Wann ist mit dem Abschluss der Untersuchungen des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zu der wegen dieser Zugriffe im August 2011 erstatteten Anzeige zu rechnen?
16) Wegen welcher Delikte wird vom BAK ermittelt?
17) Wird aufgrund dieser Anzeige auch wegen Amtsmissbrauch ermittelt?
18) Wenn nein, warum nicht?
19) Wenn ja, an welche Staatsanwaltschaft wurde Bericht erstattet?
20) Wurden die Beamten ausgeforscht, welche die Zugriffe durchführten?
21) Wenn nein, warum nicht?