11073/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Strafanzeigen gegen Rechtsextremismus (1)“:

In verschiedenen Medien wird seit Mai 2010 darüber berichtet, dass gegen die unten genannten rechtsextremen, menschenverhetzenden und teils offen neonazistisch auftretenden Personen und Organisationen, die ähnlich einem Spinnennetz verwoben sind, als Angehörige eines rechtsextremen Netzwerkes eine Sachverhaltsdarstellung wegen §§ 278a, 283 StGB und 3g VerbotsG erstattet wurde.

In der Tageszeitung „KURIER“ vom 20. Mai 2010, Seite 2, wird Folgendes berichtet: „Mit dabei: FPÖ-Chef Strache, der Dritte Nationalratspräsident Graf, Generalsekretär Vilimsky, Hofburg-Kandidatin Rosenkranz und viele andere Blaue. (...) Die Beschuldigten seien Teil eine kriminellen, rechtsextremen, international wirkenden Netzwerkes. Dessen Zweck seien teils offen, teils verdeckt, verhetzende und/oder den Bestimmungen des Verbotsgesetzes zuwiderlaufende Tätigkeiten (...) Spinnennetz (...), das vom Freiheitlichen Akademikerverband, den schlagenden Burschenschaften und Medien wie der „Aula“ und diversen Homepages getragen wird. Im Zentrum des Netzes sieht Zanger HC Strache. Straches angebliche Verbindungen zum „Jugendbund Sturmadler“, zur „Wikingjugend“ (Paintball-Bilder) sowie zu Neonazis wie Norbert Burger oder Gottfried Küssel werden ebenso aufgelistet wie Beziehungen von FPÖ-Politikern zu europäischen Rechtsextremen. Die Anzeige umfasst 56 Seiten, das gesamte Material mehrere Ordner. Als Zeugen nennt Anwalt Zanger vor allem BZÖ-Politiker wie Herbert Scheibner, Peter Westenthaler und Stefan Petzner.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.            Wurde die Kriminalpolizei (im Sinne von § 18 StPO) mit Ermittlungen wegen des Verdachts, dass die oben genannten Personen und Organisationen Beteiligte einer rechtsextremen kriminellen Organisation sind, bzw. wegen des Verdachts nach § 283 StGB und 3g VerbotsG, beauftragt?

2.            Wenn ja, wann und von welcher Staatsanwaltschaft?

3.     Aus wie vielen Vollzeitkräften bestand die Ermittlungsgruppe seit Auftragserteilung?


4.     Wie viel Prozent ihrer Arbeitszeit verwenden diese Beamten zur Erfüllung dieses Ermittlungsauftrags?

5.            Wurden bereits Zeugen einvernommen?

6.     Wenn ja, wann?

7.            Wenn nein, warum nicht?

8.     Wurde von der Staatsanwaltschaft der Auftrag zur Einvernahme von Zeugen erteilt?

9.     Wurden bereits Beschuldigte einvernommen?

10.  Wenn ja, wann?

11.  Wenn nein, warum nicht?

12.  Wurde von der Staatsanwaltschaft der Auftrag zur Einvernahme von Beschuldigten erteilt?

13.  Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

14.  Wurde von der Staatsanwaltschaft auch ein Ermittlungsauftrag erteilt, gegen einen Verband der FPÖ nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zu ermitteln?

15.  Wenn ja, wann und von welcher Staatsanwaltschaft?

16.    Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?