11080/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.03.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Besetzungspraxis im Bereich Staatsanwaltschaften
Nicht zuletzt in Hinblick auf den bereits eingerichteten Unterschuss des Justizausschusses zur Evaluierung der Strafprozessreform bzw. hinsichtlich der Thematik der möglichen Wiedereinführung des Untersuchungsrichters ist die Besetzungspraxis im Bereich der Staatsanwaltschaften zu hinterfragen. Konkret erhärtet sich seit längerem der Verdacht, dass bei der Rekrutierung von neuen Staatsanwälten insbesondere in „regierungsnahen Ausbildungszentren“ gesucht wird.
Dazu zitiert der Anfragesteller den ehemaligen parteiunabhängigen Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer in der ORF-Sendung im Zentrum vom 18. März 2012:
„Da habe ich keine Antwort bekommen: Hausdurchsuchung vor laufender Kamera und Geheimeinvernahme des Herrn Bundeskanzlers. Da habe ich keine Antwort bekommen über den Anschein. Nein, Nein. Ich sage Ihnen: Wir waren in der gleichen Position. Ich habe mich nie irgendwie gescheut, irgendeine notwendige organisatorische Maßnahme zu setzen oder Weisung zu machen. Man muss nur mit unangenehmer politischer Kritik rechnen, weil wenn sie in Österreich was machen, werden sie immer kritisiert. Wenn sie sich wie beim Bundesheer bescheiden verhalten, dann sind sie ein guter Minister. Man muss eben einen Willen haben, das muss ich Ihnen schon sagen. Und es wäre überhaupt kein Problem, wenn man endlich einmal nachschaut, wie diese Staatsanwälte, die ja genug an der Zahl sind - sage ich einmal vielleicht ein bisschen provokant, vielleicht sind es ein bisschen zu wenig - aber die sich nicht organisieren. Noch einmal: Sie sind faktisch sich selbst überlassen jetzt, weil sie das so wollten. Und jetzt frage ich, wer übernimmt die Verantwortung. Da gibt es vier leitende Oberstaatsanwälte. Wo schauen die nach, dass die unterhalb wirklich gut organisiert sind? Warum sind die Jüngsten und Unerfahrensten mit den schwierigsten Fällen? Sagen Sie doch jetzt einmal, wie viel macht der eine Staatsanwalt, der auch Mensdorff-Pouilly macht und die Bank Austria? Der hat fünf Schwergewichtscausen. Der kann mit denen nicht zurecht kommen. Und was macht die Staatsanwaltschaft? Sie holt sich junge Anwälte, seit neuestem aus der Kanzlei Lansky, die waren dort auch als Anwälte tätig in Strafsachen. Jetzt werden sie als Strafjuristen bei der STA tätig. Ja, was erhoffen Sie sich da davon, sagen Sie mir das bitte, wenn die Anwälte aus der Kanzlei Lansky jetzt die Strafverfolger sind?“
Diesbezüglich stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage: