11087/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.03.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Verwendung der Mittel aus dem Künstlerhilfe-Fonds
Am 11. Jänner 2012 wurden mit Bescheid vom BMUKK der Künstlerhilfe-Fonds aufgelöst und die Mittel des Fonds in der Höhe von 1,68 Mio € rückgeführt.
Der Künstlerhilfe-Fonds leistete als wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung der selbständigen, bildenden KünstlerInnen den halben auf die KünstlerInnen entfallenden Pensionsversicherungsbeitrag, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden. Ab dem Jahr 2001 war dafür der neue Künstler-Sozialversicherungsfonds zuständig, der auch andere Kunstbereiche in seinen Geltungsbereich einschloss.
Seit dem Jahr 2008 sind keine Geschäftsfälle mehr aufgetreten und auf Empfehlung des Rechnungshofes wurde daher der Fonds 2012 aufgelöst.
Die Leistungen des Fonds zielten mittelbar auf eine Verbesserung der sozialen Lage von bildenden KünstlerInnen ab.
Die Studie zur sozialen Lage von KünstlerInnen aus dem Jahr 2009 hat gezeigt, dass hier ein kulturpolitischer Handlungsbedarf besteht. Der Einsatz der rückgeführten Mittel des Fonds könnte daher direkt der Verbesserung der sozialen Lage von KünstlerInnen dienen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie werden Sie die 1,86 Mio €, die aus den Mitteln des Künstlerhilfe Fonds ins Budget fließen, kulturpolitisch nutzen?
2) Inwiefern werden diese Mittel helfen die soziale Lage der KünstlerInnen zu verbessern?
3) Bleibt der Betrag zur Gänze der Bildenden Kunst vorbehalten?