11091/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Direktorenbesetzung an der HBLA für Tourismus in Krems 2012

 

 

Seit rund acht Jahren schwelt in Krems ein Konflikt um die Nachbesetzung des Direktorenpostens an der HBLA für Tourismus. Diesbezüglich haben wir an das BMUKK in der laufenden XXIV. GP bereits die parlamentarischen Anfragen betreffend "Direktorenbesetzung an der HBLA für Tourismus in Krems" (445/J) vom 12.12.2008 und betreffend "Direktorenbesetzung an der HBLA für Tourismus in Krems" (6980/J) vom 23.11.2010 sowie in der XXIII. GP die parlamentarische Anfrage betreffend "Missstände im Zuge der Direktorenbesetzung an der HBLA Krems" (4921/J) vom 18.07.2008 gestellt.

 

Bereits bisher lagen insgesamt drei Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission vor, welche Frau Mag. Hrubesch bescheinigten, zum einen wegen ihres Geschlechts und zum anderen wegen der politischen Gesinnung ihres Mannes, der ein ehem. Nö. Landtagsabgeordneter ist, diskriminiert worden zu sein. Zuletzt erkannte der Verwaltungsgerichtshof, dass die Besetzung des Schulleiterpostens der HBLA für Tourismus Krems mit Dr. Franz Kurzbauer rechtswidrig war. Das BMUKK hat mit der Lösung der Angelegenheit Zeitungsberichten zufolge den nö. Landesschulratspräsidenten HR Helm befasst. (Vgl. "Kurier", 10.03.2012)


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.     Sind Sie bereit nach der Abberufung von Mag. Dr. Kurzbauer einen Ernennungsvorschlag – aufgrund der Gutachten der Bundes-Gleichbehand-lungskommission, der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09. 2006, Zl. B 900/05-12 und vom 22.09. 2008, Zl. B 1158/08-11-Frau Mag. Hrubesch sowie des Verwaltungsgerichtshofes, Zlen.2011/12/0118-13, 0119, 0121 WE-6 und Zlen.2011/12/0128, 0138-11, an den Herrn Bundespräsidenten zu übermitteln?

2.     Bis wann längstens werden Sie an den Herrn Bundespräsidenten einen Ernennungsvorschlag übermitteln?

3.     Gemäß § 84 Abs. 2 VfGG sind Verwaltungsbehörden verpflichtet, im Fall einer Beschwerdestattgebung durch den Verfassungsgerichtshof im betreffenden Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verfassungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen. Obwohl seit der Erkenntnis des VfGH mehr als 3 Jahre vergangen sind, haben Sie den rechtskonformen Zustand noch immer nicht hergestellt: Bis wann längstens gedenken Sie den rechtskonformen Zustand herzustellen?

4.     Werden Sie für die neuerliche Meinungsbildung die vorliegenden Entscheidungsgründe des Verfassungs- und Verwaltungsgerichthofes berücksichtigen?

5.     Wie konnte es passieren, dass trotz der mehrfach geäußerten, rechtlichen Bedenken seitens des BMUKK wieder eine falsche Entscheidung getroffen wurde?


6.     In der Beantwortung der Anfrage 6890/J-NR 2010 haben Sie auf die Frage 22 ("Entspricht es den Tatsachen, dass Mag. Dr. Kurzbauer mit 01.01.2011 die Leitung der HLBA für Tourismus in Krems übernehmen soll?") geantwortet: "Das genaue Ernennungsdatum steht noch nicht fest." (Ihre Beantwortung vom 11.01.2011). Sie haben als zuständige Bundesministerin den offenkundig rechtswidrigen Bescheid zu Ernennung des Herrn Dr. Kurzbauer am 22.12.2010 unterschrieben (Ernennungsdekret) und damit den NR wissentlich falsch informiert. Wie beurteilen Sie diesen Umstand?