11101/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Geschäftsordnung des BMI
Die Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres, Zl. 8513/19 - 2/74 in der Fassung Zl. 15.000/198 - 1/1 /a/95 lautete:
GESCHÄFTSORDNUNG
des Bundesministeriums für Inneres (GO)
1.Grundsätze
§ 1. (1) Das Bundesministerium für Inneres hat gemäß den Wei -
sungen und unter der Verantwortung des mit seiner
Leitung betrauten Bundesministers im Rahmen seines
Wirkungsbereiches die ihm übertragenen Geschäfte
der obersten Bundesverwaltung in zweckmäßiger, wirt -
schaftlicher und sparsamer Weise zu besorgen.
(2) Geschäfte der obersten Bundesverwaltung im Sinne des
Absatzes 1 sind Regierungsakte, Angelegenheiten der
behördlichen Verwaltung (insbesondere die Führung der
nachgeordneten Behörden und Dienststellen) und der Ver -
waltung des Bundes als Träger von Privatrechten.
(3) Die Geschäfte der Regierungs - und Führungstätigkeit
haben Vorrang vor den anderen Funktionen des Bundes -
ministeriums.
(4) Das Bundesministerium für Inneres hat die rechtmäßige,
leistungsfähige und rationelle Tätigkeit des Ressort -
bereiches sicherzustellen. Es hat für die Koordination
der Tätigkeit aller zu seinem Ressortbereich ge -
hörenden Behörden und Dienststellen sowie für eine gedeih -
liche Zusammenarbeit zwischen allen Stellen des Res -
sorts und anderen Trägern von Verwaltungsaufgaben zu
sorgen. Es hat die regelmäßige und systematische Dienst -
und Fachaufsicht über die nachgeordneten Behörden und
Dienststellen zu handhaben.
(…)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: