11101/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Geschäftsordnung des BMI

 

Die Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres, Zl. 8513/19 - 2/74 in der Fassung Zl. 15.000/198 - 1/1 /a/95 lautete:

 

GESCHÄFTSORDNUNG

 

des Bundesministeriums für Inneres (GO)

 

1.Grundsätze

 

§ 1. (1)            Das Bundesministerium für Inneres hat gemäß den Wei -

            sungen und unter der Verantwortung des mit seiner     

            Leitung betrauten Bundesministers im Rahmen seines

            Wirkungsbereiches die ihm übertragenen Geschäfte

            der obersten Bundesverwaltung in zweckmäßiger, wirt -

            schaftlicher und sparsamer Weise zu besorgen.

(2)       Geschäfte der obersten Bundesverwaltung im Sinne des

            Absatzes 1 sind Regierungsakte, Angelegenheiten der

            behördlichen Verwaltung (insbesondere die Führung der

            nachgeordneten Behörden und Dienststellen) und der Ver -

            waltung des Bundes als Träger von Privatrechten.

(3)       Die Geschäfte der Regierungs -  und Führungstätigkeit

            haben Vorrang vor den anderen Funktionen des Bundes -

            ministeriums.

(4)       Das Bundesministerium für Inneres hat die rechtmäßige,

            leistungsfähige und rationelle Tätigkeit des Ressort -

            bereiches sicherzustellen. Es hat für die Koordination

            der Tätigkeit aller zu seinem Ressortbereich ge -

            hörenden Behörden und Dienststellen sowie für eine gedeih -

            liche Zusammenarbeit zwischen allen Stellen des Res -

            sorts und anderen Trägern von Verwaltungsaufgaben zu

            sorgen. Es hat die regelmäßige und systematische  Dienst -

            und Fachaufsicht über die nachgeordneten Behörden und

            Dienststellen zu handhaben.

(…)


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie lautet die zur Zeit gültige Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres?