11102/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Vilimsky, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Flucht eines Häftlings

 

 

Die "Kronen Zeitung" vom 10.03.2012 berichtete:
„Rumänischer Strafgefangener nutzte kurzen Fußweg für Flucht

Gerichtstermin: Häftling entkam
Häftling auf der Flucht! Ein wegen Einbruch verurteilter Rumäne (22) konnte während einer Überführung aus der Justizanstalt zu einem Termin beim Bezirksgericht Korneuburg (NÖ) auf dem nur wenige Meter kurzen Fußmarsch entkommen. Die Wachbeamten feuerten noch einen Warnschuss in die Luft - vergeblich.
Nur wenige Meter Fußmarsch liegen zwischen dem Eingang vom Bezirksgericht (Kreis rechts) und jenem der Justizanstalt (links).
Nur wenige Meter liegen zwischen dem Ausgang der Justizanstalt Korneuburg und dem Eingang zum Bezirksgericht - doch genau diesen kurzen Weg nutzte ein 22-jähriger Rumäne für seine Flucht. Der verurteilte Einbrecher - er hätte noch sechs Monate im Gefängnis bleiben müssen - riss sich Donnerstagmittag von den Wachbeamten los und rannte wie der Blitz vom Hauptplatz in Richtung Wiener Straße. Generalleutnant Peter Prechtl: "Die Fußstreife feuerte einen Warnschuss ab. Doch der Strafgefangene konnte entkommen."
Nun fahndet die Polizei auf Hochtouren nach dem flüchtigen Häftling.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Konnte der geflüchtete Häftling wieder gefasst werden?
  2. Wenn ja, wann?
  3. Wenn ja, wo?
  4.  Ist angedacht eine interne Verbindung zwischen Justizanstalt und Bezirksgericht zu schaffen, um diese Möglichkeiten der Flucht zu unterbinden?
  5. Wenn nein, warum nicht?