11108/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Goldbestände in der Bilanz der OeNB
Zahlreiche Anfragebeantwortungen hinsichtlich der Goldbestände und der Goldpolitik der Österreichischen Nationalbank fielen ungenügend aus. Tatsache ist, dass Goldbestände Teil der Bilanz der OeNB sind.
Wie der Bilanz der OeNB entnommen werden kann, lag das Volumen von Gold- und Goldforderungen mit Stichtag 31.12.2010 bei etwas mehr als 9,5 Milliarden Euro. Damit machte dieser Posten zwölf Prozent der ausgewiesenen Aktiva aus. Um die Richtigkeit der Bilanz überprüfen zu können, wäre es erforderlich, im Ausland gelagerte Goldbestände auf ihr physisches Vorhandensein bzw. im Fall von Forderungen allenfalls anfallende Wertberichtigungen vorzunehmen.
Die Deutsche Bundesbank etwa ist gesetzlich verpflichtet in Abständen von drei Jahren, mittels in ihrer Zusammensetzung definierten Vertretern, ihr Gold in Augenschein zu nehmen. Um die Richtigkeit der Bilanz der OeNB gewährleisten zu können, wäre ein derartiges Verfahren unabdingbar.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Ist die OeNB gesetzlich verpflichtet, ihre Goldbestände in regelmäßigen Abständen in Augenschein zu nehmen bzw. den Wert von Goldforderungen zu berichtigen?
2. Wenn ja, welche Ergebnisse lieferten diese Überprüfungen?
3. Wenn ja, hat die OeNB in diesem Zusammenhang dem Bundesministerium bzw. dem Parlament darüber Bericht erstattet?
4. Wenn ja, wie lautete dieser Bericht im Detail?
5. Wie kann überprüft werden, ob die OeNB ihren Kontrollverpflichtungen im obigen Kontext nachgekommen ist?
6. Wenn nein, wie kann ohne eine derartige Überprüfung die Richtigkeit der Bilanz der OeNB gewährleistet werden?