11109/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.03.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Führerschein (Klasse B): Fahrschulkosten und der Nebenkosten-Nepp"
Schon bei der Internetpräsenz von Salzburger Fahrschulen fiel 2011 eines auf: Fünf von neun Fahrschulen in der Stadt Salzburg hatten ihre Preise NICHT im Internet veröffentlicht. Die löblichen Ausnahmen waren hier die Fahrschulen Preuner, Koch und die beiden Zebra-Fahrschulen. Ein echter Preisvergleich zwischen den Fahrschulen war damit für junge FührerscheinaspirantInnen online unmöglich!
Die anonymen Tester haben sich trotzdem durch den Salzburger Preisdschungel gekämpft und auf telefonische bzw. E-Mailanfragen sämtliche Preise erhoben. Leider wurden auch auf Nachfrage oft nicht alle anfallenden Kosten aufgelistet, sondern lediglich die Preise für die erste Ausbildungsphase. Damit wurde der Eindruck erweckt, dass der Führerschein günstiger sei, als er in Wirklichkeit kostet. Zudem fiel auf, dass bis auf eine Fahrschule keine darauf aufmerksam machte, dass die im Preis inkludierten gesetzlichen 12 Fahrstunden nicht ausreichen, um zur Fahrprüfung anzutreten:
Man muss in der Regel noch zusätzlich 4-10 Fahrstunden machen und bezahlen, je nach Können des/der FahrschülerIn. Der Preis für eine zusätzliche Fahrstunde bewegte sich 2011 je nach Fahrschule zwischen 49,- und 55,- Euro.
Aber nicht nur fehlende Preistransparenz im Internet, auch die Nebenkosten machten Preisvergleiche schwierig. Für Erste Hilfe Kurs, Amtsarzt und Behörden waren rund 160,- Euro zu berappen. Dazu kamen meist auch noch Kosten von 20,- bis 40,- Euro für die Lernunterlagen.
Und jetzt aufgepasst: Fünf von neun Fahrschulen in der Stadt Salzburg hatten zusätzlich eine „Verwaltungsabgabe“ in der Höhe von 55,- bis zu 67,- Euro eingehoben. Der Name „Verwaltungsabgabe“ suggeriert, dass es sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtabgabe für eine öffentliche Behörde handelt. In Wirklichkeit geht es aber hier einzig und allein um ein Körberlgeld für Fahrschulen.
Beim Fahrschultest 2011 wurden nicht nur die neun Fahrschulen der Stadt Salzburg unter die Lupe genommen, sondern es wurden auch je neun Fahrschulen in Linz und Wien untersucht. Das Ergebnis: Salzburg war das teuerste Pflaster. Kostete der B-Schein bei den Salzburger Fahrschulen im Durchschnitt 1.494,- Euro, so kostete die Führerscheinausbildung in Wien durchschnittlich 1.439,- Euro und in Linz sogar nur 1.406,- Euro. Der Weg zum Führerschein war 2011 in Salzburg im Schnitt um rund 88,- Euro teurer als in Linz.
Versteckte Nebenkosten, wie etwa die Verwaltungsabgabe, gab es in Linz und Wien nicht. Dieser Nebenkosten-Nepp wurde in Linz und Wien bei keiner Fahrschule gefunden. Nur in Salzburg.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Werden Sie eine Gesetzesänderung vorschlagen, dass Fahrschulen – nicht zuletzt um einen Kostenvergleich sicherzustellen - die Fahrschulkosten im Internet vollständig veröffentlichen müssen?
2.
Verstößt derzeit eine
unvollständige Preisangabe durch Fahrschulen den geltenden
Preisauszeichnungsbestimmungen?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden dagegen ergriffen?
3.
Wie beurteilt das Ressort das Erheben einer
sogenannten „Verwaltungsabgabe“ durch die Fahrschulen?
Ist eine derartige Einhebung rechtlich überhaupt zulässig?
4. Wie viele Führerscheine wurden 2011 für die Klasse B ausgestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
5. Wie viele Führerscheine wurden 2011 für die Klasse B wegen fehlender Verkehrszuverlässigkeit (§ 7 FSG) eingezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
6. Wie viele LA-Führerscheine wurden 2011 ausgestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
7.
Wie viele LA-Führerscheine wurden 2011
wegen fehlender Verkehrszuverlässigkeit
(§ 4 FSG) eingezogen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
8. Wie viele Probeführerscheine für die Klasse B (§ 4 FSG) wurden 2011 ausgestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
9.
Wie viele Probeführerscheine für die
Klasse B (§ 4 FSG) wurden 2011 vorläufig abgenommen und dann wegen
fehlender Verkehrszuverlässigkeit (§ 4 FSG) eingezogen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele der betroffenen Personen waren zwischen 18 und 25 Jahre alt
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
10.
Wie viele Personen sind 2011 zur
Führerscheinprüfung für die Klasse B zum ersten Mal angetreten
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele davon haben die Fahrprüfung positiv abgeschlossen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer, sowie auf theoretische und
praktische Fahrprüfung)?
Wie viele der betroffenen Personen waren zwischen 18 und 25 Jahre alt?
11.
Wie viele Personen sind 2011 zur
Führerscheinprüfung für die Klasse B zum zweiten, dritten oder
vierten Mal angetreten (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele davon haben die Fahrprüfung positiv abgeschlossen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer, sowie auf theoretische und
praktische Fahrprüfung)?
Wie viele dieser Personen waren zwischen 18 und 25 Jahre alt?
12.
Wie viele Personen mussten 2011
verkehrspsychologisch untersucht werden (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
Wie viele der betroffenen Personen waren zwischen 18 und 25 Jahre alt?