1111/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2009
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Nichtverfolgung eines tödlichen Jagdunfalls

 

 

Am 10. November 2007 kam es in Stetteldorf am Wagram zu einem Jagdunfall, bei dem ein Jäger einen anderen Jäger durch einen Schuss derart verletzte, dass dieser am 30. November 2007 seinen Verletzungen erlag.

Das folgende Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde schließlich am 19. August 2008 eingestellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1)     Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?

 

2)     Wie viele tödliche Jagdunfälle gab es seit 1.1.2005 in Österreich, aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

3)     In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung des Angeklagten, aufgeschlüsselt nach Tatbeständen?

 

4)     In wie vielen Fällen wurde das Verfahren eingestellt, aufgeschlüsselt nach Gründen der Einstellung

 

5)     Aus welchem Grund wurde das Verfahren zum geschilderten Sachverhalt eingestellt?

 

6)     Falls die Anklage durch die Staatsanwältin zurückgezogen wurde, welche Begründung führt sie an (Tagebuch des Staatsanwalts)?


 

7)     In welchem Stadium des Verfahrens wurde das Verfahren eingestellt? (z.B. wie viele geladene und erschienene Zeugen wurden vom Gericht bis zum Zeitpunkt der Einstellung des Verfahrens gehört, wie viele Zeugenbefragungen standen noch aus, etc.)?

 

8)     Gibt es Gründe, die eine Fortführung des Verfahrens gerechtfertigt hätten?