11111/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.03.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, Ing. Westenthaler, Bucher

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend statistische Angaben bezüglich bedingte Entlassungen

 

Jede Entlassung aus dem Strafvollzug bringt für die Gesellschaft das Risiko, dass der entlassene Gefangene erneut straffällig wird. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Entwicklung der Zahlen bedingter Entlassungen im Jahr 2011 zu überprüfen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

 

1.

Wie viele Personen wurden im (gesamten) Jahr 2011 sowie bisher im Jahr 2012 (Stichtag: Einlangen der Anfrage im Nationalrat) bedingt entlassen?

 

(Bitte Darstellung in Form der nachstehenden Aufschlüsselung bzw. durch Ergänzung der nachstehenden Tabelle)

 

Führendes Delikt

2007

2008

2009

2010

2011

Gesamtergebnis

Delikt gegen die Freiheit

110

135

133

151

40

569

Delikt gegen die sexuelle Integrität

86

123

122

135

37

503

Delikt gegen Leib und Leben

193

289

313

285

108

1188

Sonstiges Delikt oder unklare Eingabe

209

308

295

319

111

1242

Suchtmitteldelikt

398

581

492

401

170

2042

Vermögensdelikt

772

1272

1316

1423

465

5248

Gesamtergebnis

1768

2708

2671

2714

931

10792

 

 

2.

Wie viele der Personen, die jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 sowie bisher im Jahr 2012 bedingt entlassen worden sind, sind rückfällig geworden und nach welchen Delikten haben sich die Rückfalltäter strafbar gemacht?

 

(Bitte für jeden Täter aufgegliedert nach „Abgeurteilter Tat“ und „Rückfalltat“ sowie aufgegliedert nach Jahren bzw. durch Ergänzung der nachstehenden Tabelle:

 

 

 

 

)