11200/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Adelheid Irina Fürntrath-Moretti

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend die Gewährung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für Selbstständige

Mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen all jene Menschen unterstützt werden,  die für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr aufkommen können. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kommt erst dann in Frage, wenn keine ausreichende finanzielle Absicherung durch andere Mittel (z.B. Einkommen, Leistungen aus der Sozialversicherung, Unterhalt, etc.) oder Vermögen möglich ist. D.h. in vielen Fällen ist das Aktiveinkommen derart gering, dass Anspruch auf den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung besteht. Man darf daher davon ausgehen, dass auch Selbstständige die nötigen Voraussetzungen für den Bezug erfüllen können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Selbstständige beziehen derzeit die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

2.    Wie viele Selbstständige bezogen im Jahr 2011 die Bedarfsorientierte

Mindestsicherung?

3.  Wenn es keine Auswertungen zu den Bezugszahlen getrennt nach

selbstständig/unselbstständig gibt, bis wann wird eine Auswertung der Bezieherzahlen getrennt nach selbstständig/unselbstständig möglich sein?

4.  Wurde von Seiten des BMASK den Sozialhilfebehörden in den Ländern gegenüber

klar kommuniziert, dass auch Selbstständige – genauso wie Unselbstständige - als "Aufstocker" in den Bezug der Mindestsicherung kommen können, wenn ihr Einkommen unter den Bedarfssätzen der Mindestsicherung liegt?