11200/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Adelheid Irina Fürntrath-Moretti
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die Gewährung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für Selbstständige
Mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen all jene Menschen unterstützt werden, die für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr aufkommen können. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung kommt erst dann in Frage, wenn keine ausreichende finanzielle Absicherung durch andere Mittel (z.B. Einkommen, Leistungen aus der Sozialversicherung, Unterhalt, etc.) oder Vermögen möglich ist. D.h. in vielen Fällen ist das Aktiveinkommen derart gering, dass Anspruch auf den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung besteht. Man darf daher davon ausgehen, dass auch Selbstständige die nötigen Voraussetzungen für den Bezug erfüllen können.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1. Wie viele Selbstständige beziehen derzeit die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?
2. Wie viele Selbstständige bezogen im Jahr 2011 die Bedarfsorientierte
Mindestsicherung?
3. Wenn es keine Auswertungen zu den Bezugszahlen getrennt nach
selbstständig/unselbstständig gibt, bis wann wird eine Auswertung der Bezieherzahlen getrennt nach selbstständig/unselbstständig möglich sein?
4. Wurde von Seiten des BMASK den Sozialhilfebehörden in den Ländern gegenüber
klar kommuniziert, dass auch Selbstständige – genauso wie Unselbstständige - als "Aufstocker" in den Bezug der Mindestsicherung kommen können, wenn ihr Einkommen unter den Bedarfssätzen der Mindestsicherung liegt?